Urteil heute erwartet: Muss Schuhbeck ins Gefängnis?

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Für Starkoch Alfons Schuhbeck wird es am Donnerstag (9.00 Uhr) ernst vor dem Landgericht München I. Denn dann soll sich entscheiden, ob er wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ins Gefängnis muss.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 73-Jährigen vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 im «Orlando» und den «Südtiroler Stuben» hinterzogen haben soll. (Tageskarte berichtete

Schuhbeck hat vor Gericht nach und nach ein weitgehendes Geständnis eingeräumt, gab aber an, sich nicht an konkrete Summen erinnern zu können.

Nach diesem Geständnis stellt sich nun wohl nicht mehr die Frage, ob er wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird, sondern wie hoch seine Strafe ausfällt. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2012 droht ab einer Summe von einer Million Euro an hinterzogener Steuer eine Haftstrafe ohne Bewährung. (dpa)


 

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