Mit dem Bändchen am Handgelenk ist auch das Bier für lau – werden All-inclusive-Urlauber dafür dennoch zur Kasse gebeten, dürfen sie laut einem aktuellen Gerichtsurteil einen Teil des Reisepreises zurückfordern. Dies berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „Reiserecht aktuell“. Anspruch auf Schadenersatz haben die Gäste jedoch nicht. Ein knauseriges Hotel sei keine erhebliche Beeinträchtigung, so das Gericht.