Das Bundeskartellamt prüft derzeit, ob der Online-Händler Amazon den freien Wettbewerb behindert, wie Spiegel Online berichtet. Ins Visier der Wettbewerbshüter sind demnach Vertragsklauseln geraten, die Drittanbietern versagen könnten, ihre Waren auf anderen Plattformen billiger anzubieten. Kartellamtschef Andreas Mundt sagte, dass diese Klausel gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen könne, wofür einiges spreche. Das Kartellamt scheint sich also seine Meinung gegenüber Best-Preis-Garantien zu bilden.