Die Kartellbehörden in Frankreich, Schweden und Italien haben gestern die sogenannten Bestpreisklauseln von Booking.com unter Auflagen gebilligt. Das Unternehmen stimmte zwar zu, dass vertretene Hotels andernorts günstigere Angebote machen können – für die jeweiligen Webseiten der Hotels gilt dies jedoch nicht. Für Markus Luthe vom Hotelverband (IHA) war es daher auch kein Grund zum Feiern. Schließlich hätten sich die Wettbewerbshüter einen faulen Kompromiss zu Lasten des Wettbewerbs, der Verbraucher und der Hotellerie abringen lassen.