Allen Bedenken zum Trotz hat der Erfurter Stadtrat eine neue Satzung zur Kulturförderabgabe beschlossen. Die angeblich an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts angepasste Satzung sieht vor, dass nur noch privat reisende Gäste zur Kasse gebeten werden sollen. Geschäftsreisende müssen jedoch den Grund ihrer Reise nachweisen können. Nicht beachtet wurde dabei das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, über das hoga um acht in dieser Woche berichtet hatte. Der Beschluss der Stadt sei für sie nicht im Ansatz nachvollziehbar, kommentierte Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Thüringen, das Urteil.