Immer mehr Kommunen wollen, trotz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, nicht auf die begehrten Einnahmen der Bettensteuer verzichten. So wurde zu Beginn der Woche in Oldenburg eine entsprechende Satzung verabschiedet, die im Gegensatz zur vorherigen Variante nur noch Privatreisende abkassieren wird. Auch in Thüringen planen, laut Dehoga, die Kommunen, an der Steuer festzuhalten und ihre Satzungen rückwirkend rechtskonform zu gestalten. Dies sei rechtlich jedoch sehr fraglich, betonte Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer Dehoga-Thüringen. Lediglich Jena hatte die Steuer nach dem Urteil umgehend gestoppt und will dies auch beibehalten.