Das Bundesverwaltungsgericht hat gesprochen! Und die Prozessbeteiligten in Sachen Bettensteuer in den Städten Bingen und Trier haben nun auch die schriftlichen Urteilsbegründungen bekommen. Wie der DEHOGA Bundesverband berichtet, stellt das Gericht darin fest, dass die Erhebung von Bettensteuern auf Geschäftsreisen in jedem Fall rechtswidrig sei - und zwar auch dann, wenn mit der Übernachtung private Unternehmungen verknüpft seien. Sowohl der DEHOGA als auch der Hotelverband halten dadurch kommunale Bettensteuern als faktisch vom Tisch.