Anders als weitere Thüringer Gemeinden, verzichtet die Stadt Suhl auf das Eintreiben der Bettensteuer. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli 2012, das eine Erhebung der Abgabe nur bei privat veranlassten Übernachtungen für rechtmäßig erklärt hatte, ist die Suhler-Satzung bislang nicht geändert worden. Die Städte Weimar, Erfurt und Eisenach hatten ihre Satzungen zur Bettensteuer dahingehend geändert, dass diese nur noch von Privatreisenden erhoben werden soll. Jena hatte die Abgabe im September 2012 komplett ausgesetzt.