Da ein Mitarbeiter eines Bewertungsportals für Kliniken die Identität eines Nutzers, der einer Ärztin auf der Internetseite übel nachgeredet hatte, nicht preisgeben will, muss der Mann nun in Beugehaft. Das entschied das Landgericht Duisburg. Der Portalmitarbeiter beruft sich dagegen auf ein journalistisches Zeugnisverweigerungsrecht und will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Da dies allerdings keine aufschiebende Wirkung hat, muss der Mann die Haft antreten, sollte er nicht sprechen.