Dirk Iserlohe hat von der Bundesregierung einen Solidarpakt gefordert, um Gastronomen und Hoteliers in der Corona-Krise zu entlasten. Vermieter sowie Banken müssten stärker in die Verantwortung gezogen werden, da sonst angesichts ausbleibender Umsätze ein «baldiges Hotel- und Restaurant-Sterben» drohe, schreibt der Familienunternehmer Iserlohe in einem Brief an die Bundesregierung, der der dpa vorliegt.
Iserlohe, der die Hotelkette Dorint leitet, schlägt vor, allgemeingültige Regelungen mit Banken und Immobilieneigentümern zu etablieren, die mehr finanziellen und zeitlichen Spielraum für die Gastronomen ermöglichten. Die bislang beschlossenen Hilfsmaßnahmen - etwa Soforthilfen oder die temporäre Senkung der Umsatzsteuer - reichen nach Ansicht des Unternehmens nicht aus, um die ausbleibenden Umsätze der Branche zu kompensieren. Nachholeffekte seien - anders als in anderen Branchen - nicht zu erwarten. (dpa)
Ausfühliche Fassung der Iserlohe Argumentation:
Iserlohe stellt fest, dass die Hotel- und Gastronomiebetriebe in ganz Deutschland noch keinerlei ausreichende Programme, Hilfsmaßnahmen oder unterstützende Gesetze erhalten hätten. Seiner Meinung nach greife die beschlossene Umsatzsteuer-Senkung – ausschließlich auf Speisen und vor allem nur für ein Jahr befristet – in Zeiten von schwachen Umsätzen nicht. Wenn die Umsätze vielleicht wieder ein akzeptables Niveau erreicht haben, ziehte der Staat die Entlastung wieder zurück.
Viele der Hoteliers fühlen sich - wie Iserlohe selbst - von der Bundesregierung unverstanden und vernachlässigt!
Der Streit um die Pacht und Miete ist im vollen Gange
Dirk Iserlohe spricht inzwischen sogar davon, dass bei den Immobilien-Eigentümern, die an Hotels und Gaststätten vermietet oder verpachtet haben, der „Darwinismus“ ausgebrochen sei. Damit sorgten die Vermieter und Verpächter – gestärkt durch ihre Lobby und Verbände dafür, dass keinerlei Solidarität, sondern nur noch blanker Egoismus in der Wirtschaft durch das aktuelle Covid 19 Gesetz gefördert wird.
Druck zur Zahlung von Pachten, Mieten und Kapitaldiensten wächst
Dirk Iserlohe hat als Betroffener – das Volumen der Pachten und Kapitaldienste in seinem Konzern beträgt rund 50 Millionen Euro, denen keine nennenswerte Umsätze gegenüberstehen – bereits mehrfach zum Artikel 240 § 2 EGBGB Stellung bezogen. Aktuell werde seiner Meinung nach ausschließlich den Banken und den Vermietern/Verpächtern der Rücken gestärkt. Im dritten Monat der Corona-Krise bedeute das, dass der Druck zur Zahlung der Mieten, Pachten und Kapitaldienste nun – bei allen Hoteliers und Gastronomen – wachse, ja sogar eskaliert.
Hinzu kommet, dass die Zinsen für Pacht- oder Mietrückstände mit neun Prozent pro Jahr über dem Basiszins berechnet werden, Vollstreckungen angedroht und wahrscheinlich demnächst Gerichtsvollzieher bestellt würden. „Davon werden die kleinen und großen Betriebe der Hotel- und Gastronomiebranche gleichermaßen betroffen sein“, so - der in den letzten Jahren erfolgreiche - Familienunternehmer Dirk Iserlohe. „Das hat doch nichts mehr mit sozialer Marktwirtschaft zu tun“, ärgert er sich inzwischen. Der Aufsichtsratschef der Dorint Hotelgruppe fordert – um ein Aussterben der Hotellerie und Gastronomie und der Lieferanten zu verhindern – noch einmal deutlich die Einführung eines Solidarpaktes.
Aus Sicht von Iserlohe sei in Österreich das Thema Raumkosten – zwar genauso ungerecht – aber konträr gelöst worden. Mieter bzw. Pächter schulden während der „Sperrphase“ keine Mietzahlungen und haben sogar unter besonderen Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht. Iserlohe steht für eine ausgleichende Lösung:
- PACHT/MIETE: Die durch die Corona-Krise bedingten, notwendigen Reduzierungen der Raumkosten (keine Stundungen!) der Jahre 2020 und 2021 werden zwischen den Vertragsparteien nach Billigkeit und Leistungsfähigkeit halbiert. Der auf den Nutzer/Mieter entfallende Anteil soll dann ab dem Jahr 2022 über die Restlaufzeit des Vertragsverhältnisses (mindestens aber zehn Jahre) verteilt und der vereinbarten Regelpacht oder -Miete zugeschlagen werden. Sollte das Vertragsverhältnis keine Restlaufzeit von zehn Jahren aufweisen, wären nachlaufende Zahlungen zu leisten.
- BANKEN: Die Kapitaldienste, die krisenbedingt oder wegen der Ziffer (1) erfolgten Mindereinnahmen nicht gezahlt werden können, müssen ausgesetzt und an das Ende der Finanzierungslaufzeit prolongiert werden (mindestens aber verteilt auf fünf Jahre). Hier verweist der alleinige Vorstand der HONESTIS AG Iserlohe auf die Gesetzgebung zum Verbraucherkredit, bei der der Gesetzgeber dies so geregelt hat. Es ist seiner Meinung nach unangemessen, den Kreditnehmer zu benachteiligen, der mit gewerblichen Mietern/Pächtern Vertragsverhältnisse abgeschlossen hat.
- CORONA-VERLUSTE: Die Hotellerie und Gastronomie ist dabei gigantische Verluste zu erleiden, selbst wenn der Solidarpakt, wie von mir vorgeschlagen, gesetzlich verankert wird“, ist Dirk Iserlohe besorgt. Er geht davon aus, dass der absolute Betrag der Verluste das zehn- bis 15-fache der durchschnittlichen Gewinne des Wirtschaftjahres 2019 ausmachen wird. Dies kann seiner Meinung nach die Branche nicht ohne verlorene Zuschüsse überleben. Durch die Teilschritte der Lockerungen in die sogenannte „neue Normalität“ werden nun die Personalkosten der Hotels und Restaurants – bedingt durch die Rückkehr aus der Kurzarbeit – sofort sprunghaft ansteigen, und das bei einem begrenzten Umsatz.
Denn es wird ja weiterhin einschneidende Begrenzungen wie Einschränkungen in den Betrieben und darüber hinaus einen gravierenden Konsum-Verzicht bei Kunden und Gästen geben. Dadurch wird die Verlustphase faktisch erheblich verlängert.
Für Dirk Iserlohe gibt es daher nur folgende Lösung für die Hotel- und Gastronomie-Branche: Die nach dem Solidarpakt zwischen Immobilienbesitzern, Nutzern und Banken noch verbleibenden Verluste aus der Corona-Krise würden vom Staat für die Phase der bestehenden Pandemie über die Steuererklärung berücksichtigt. Diese Lösung würde dem Staat dann auch das kostspielige Kurzarbeiter-Geld sparen. Die Zwischenfinanzierung könnte weiterhin über die KfW oder die Länderprogramme aufgefangen werden. Aus der Rückerstattung könnten dann die aufgenommen KfW-Finanzierungen wieder getilgt werden.