In Mecklenburg-Vorpommern dürfen derzeit 60 Prozent der vorhandenen Betten in Hotels belegt werden. Wegen der Bezugsgröße auf Betten statt Zimmer hat die Dorint-Gruppe jetzt eine Normenkontrollklage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern eingereicht.
Das Abstellen auf Zimmer könne dazu führen, dass, dass bei einer Familienbelegung, wenn also mit Zustellbetten gerarbeitet werde, die tatsächliche Zimmerbelegung im Extremfall auf 30 Prozent beschränkt sei, argumetieren die Vertreter der Hotelmarke.
„Das ist doch reine Willkür, und schreckt potentielle Gäste ab, überhaupt einen Urlaub zu buchen“, so Dirk Iserlohe, Aufsichtsrats Chef der Dorint Gruppe. Der Unternehmer sieht ferner, dass Bundesländer wie Niedersachsen und das Saarland ähnliche unverhältnissmäßige Verordnungen erlassen hätten. „Bleibt nur zu hoffen, dass die übrigen Länder, die die touristische Nutzung erst ab dem 30. Mai 2020 wieder zulassen ihre Verordnungen gerechter, unkomplizierter und angemessener erstellen, wie etwa das Land NRW“, so Iserlohe. Richtig wäre es seiner Meinung nach, wenn bei der Verfassung solcher Verordnungen keine pauschalen Einschränkungen erlassen würden, sondern individuelle Einzelerwägungen für den konkreten Beherbergungsbetrieb als maßgebendes Entschei-dungskriterium herangezogen würden.
Diskriminierungen, wie zum Beispiel, dass bei Ausländern eine Überprüfung nicht angeordnet sei, Deutsche hingegen nach der Anreise bei überschreiten der Faktoren des Robert Koch Institutes nach Hause geschickt werden sollen, gelte es dringend zu vermeiden.