Wie andere Unternehmen im Gastgewerbe, wartet auch die Honestis AG, zu der auch die Dorint-Gruppe gehört, seit März 2022 auf die Bewilligung und die Auszahlung der Überbrückungshilfe III in Höhe von 2,5 Millionen Euro seitens der Bezirksregierung Köln. Diese wurde seinerzeit vom damaligen Bundesfinanzminister Scholz als „Bazooka-Versprechen“ angekündigt.
Die großen mittelständischen Hotelunternehmen – wie die Dorint Gruppe mit über 4.000 Mitarbeitern und andere deutsche Hotel-Unternehmen, die alle bis heute mit hohen Verlusten aus der Coronakrise zu kämpfen haben – gerieten in Vergessenheit, schreibt die Honestis AG in einer Pressemitteilung. Besonders prekär sei in diesem Zusammenhang, dass die bestehenden, massiven Probleme der Unternehmen durch die ungleiche Behandlung im Rahmen der Überbrückungshilfen von der Politik komplett ignoriert würden.
Dirk Iserlohe, CEO der Honestis AG und Aufsichtsratschef der Dorint Hotelgesellschaft, ist sauer: „Trotzt fristgerechter Einreichung aller Anträge und sofortiger Beantwortung aller Rückfragen, habe ich bis heute – trotz mehrfacher schriftlicher Nachfragen – keine Rückmeldung erhalten, ob oder wann die uns zustehenden Hilfen ausgezahlt werden. Für mich als Familienunternehmer ein untragbarer Zustand. Auch der Kölner Regierungspräsident Dr. Wilk hat mir bisher nur ausweichend und distanziert geantwortet.“ Iserlohe bleibt wohl nichts anderes übrig, als den Fall erneut vor die Gerichte zu bringen.
Anhängige Verfahren
Iserlohe kämpft bereits seit Beginn der Corona-Pandemie um die Existenz seines Unternehmens. Leider muss die Honestis AG, zu der die Dorint Gruppe mit heute 67 Hotels in Deutschland, Österreich und der Schweiz gehört, derzeit bereits in 14 deutschen Bundesländern sowie beim Verwaltungsgericht Köln den Rechtsweg beschreiten, da das Bundesverfassungsgericht seine Beschwerde erst nach erfolglosem Rechtsweg annimmt. Und dies obwohl bereits seit März einen klaren Hinweisbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes gebe, so die Honestis AG.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Beschluss 1 BvR BVerG 1073/21 vom 10.02.2022 in der Rd. 38 wie folgt geäußert: „Ergreift der Normgeber Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen von Gesundheitsschutzmaßnahmen zu kompensieren, dürfen diese jedenfalls einzelne Adressaten nicht gleichheitswidrig benachteiligen.“
Damit handele es sich um die eindeutige Aussage des BVerG, dass eine disproportionale und damit benachteiligende und wettbewerbsverzerrende Zuweisung von Beihilfen verfassungswidrig sei, glaubt Honestis.
Doch die Bundesregierung und die Verwaltungen ignoriere den Artikel 3 des Grundgesetzes, ihre eigenen Bazooka-Versprechen sowie die Zusage, dass sie den betroffenen Unternehmen zur Seite stehen, glaubt Iserlohe, der dieses Verhalten – auch im Falle der Bezirksregierung Köln – gegenüber der heimischen Wirtschaft für skandalös hält.
Dirk Iserlohe ist empört: „Europa genehmigt Beihilfen als gleichberechtigte Kompensationen ohne Vorgaben einer Beschränkung von Unternehmen der Größe nach. Das BVerG erwartet die Gleichbehandlung der Unternehmen. Und was macht die Bundesregierung? Das Bundeswirtschaftsministerium – unter Leitung von Wirtschaftsminister Robert Habeck – ignoriert und fördert die Gefährdung des deutschen Mittelstandes, insbesondere der GMUs der Hotelindustrie.“