Joggen ist gesund – zumindest, wenn keine Glasscheiben im Weg sind. Diese Erfahrung machte nun eine Touristin aus Süddeutschland, die in ihrem Hotel am Düsseldorfer Seestern zu ihrem morgendlichen Lauf aufgebrochen war. Voller Elan war sie losgetrabt, nur das Treppenhaus lag noch zwischen ihr und der Natur des Rheinufers. Und eben die besagte Glasscheibe. Die 50-jährige übersah das Hindernis, prallte dagegen und brach sich die Nase. Dumm gelaufen, sollte man meinen. Doch die Touristin sah das anders und verklagte das Hotel auf 2.000 Euro Schmerzensgeld plus Anwaltskosten. Das Hotel lehnt bisher jegliche Forderung ab, die Glasfläche sei auf jeden Fall erkennbar gewesen. Außerdem gebe es ohnehin keine Vorschriften, dass man Glasflächen kennzeichnen müsse.
Express