Seit Jahren behaupten die Online-Buchungsportale, (enge oder weite) Ratenparitätsklauseln in den Hotelverträgen seien notwendig, um ihre notorisch illoyalen Vertragspartner vom andernfalls sofort einsetzenden massenhaften Trittbrettfahren abzuhalten. Die Hoteliers würden ansonsten die Angebote ihrer Vertriebspartner vorsätzlich und massenhaft preislich unterlaufen und die vermeintlich hohen partnerspezifischen Marketingausgaben der Portale wären verlorene Investitionen. Diese Behauptung sei nicht nur eine intellektuelle Zumutung, sie sei schlichtweg auch nicht belegbar, schreibt Hotelverbandschef Markus Luthe jetzt in einem Blog-Beitrag.