Fake-Bewertungen rechtswidrig: Holidaycheck gewinnt Klage gegen Fivestar Marketing

| Hotellerie Hotellerie

In einem Urteil mit Signalcharakter, hat das Münchner Landgericht gekaufte Fake-Bewertungen im Internet für rechtswidrig erklärt. Das Gericht gab mit der Entscheidung am Donnerstag einer Klage des Urlaubsportals Holidaycheck gegen erfundene Bewertungen statt, die die im südamerikanischen Kleinstaat Belize ansässige Firma Fivestar Marketing an mehrere Hoteliers verkauft hatte.

Fivestar darf künftig keine Bewertungen mehr von Menschen verkaufen, die nicht tatsächlich in dem jeweiligen Hotel oder Ferienhaus übernachtet haben. Das Unternehmen muss dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Fake-Bewertungen gelöscht werden. Fivestar muss außerdem dem zum Medienkonzern Burda gehörenden Urlaubsportal Auskunft geben, von wem die erfundenen Bewertungen stammten. Die Entscheidung erging in Form eines so genannten Versäumnisurteils. Trotz Ladung war kein Vertreter von Fivestar zur Verhandlung erschienen.

Viele Portale betroffen

Zielgruppe von Fivestar sind Firmen, die ihre Umsätze durch positive Bewertungen aufbessern wollen. «Durch Fivestar erhalten Sie hochwertige Rezensionen Ihrer Produkte, Ihrer Dienstleistungen oder Ihres Shops», wirbt Fivestar auf der eigenen Webseite. Gekaufte Amazon-Bewertungen sind mit einem Preis ab 19,40 am teuersten, Bewertungen kann die Kundschaft aber auch für Google, Facebook oder Arbeitgeberbewertungsportale kaufen - im Paket billiger. Fivestar warb in der Vergangenheit damit, dass Spitzenbewertungen verkauft werden, hat diesen Hinweis aber mittlerweile gestrichen.

Die Aktivitäten von Fivestar sind auch anderen Online-Konzernen aufgefallen. Der US-Konzern Amazon ist ebenfalls sehr darauf bedacht, Fake-Bewertungen einen Riegel vorzuschieben. In Deutschland habe Amazon ein Dutzend Gerichtsentscheidungen gegen Unternehmen erwirkt, die Bewertungen verkaufen, erklärte ein Sprecher auf Anfrage. «Unter anderem haben wir zwei einstweilige Verfügungen gegen Fivestar Marketing erreicht, von denen eine bereits durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigt wurde.»

Die Geschäftspraxis von Fivestar unterscheidet sich von anderen Bewertungsfirmen, die bei Fake-Rezensionen im Internet af automatisierte Verfahren setzen. «Nach unseren Schätzungen sind mehr als 90 Prozent der nicht authentischen Bewertungen computergeneriert», sagte der Amazon-Sprecher. «Wir arbeiten mit Prüfteams und automatisierten Systemen, um unechten Rezensionen vorzubeugen, sie aufzuspüren und Maßnahmen gegen die Betreiber dieses Missbrauchs zu ergreifen.»

Freie Mitarbeiter für Fake-Bewertungen

Fivestar nutzt dagegen keine Computerautomaten, sondern heuert freie Mitarbeiter an. Im speziellen Münchner Fall verbietet das Urteil des Landgerichts Fivestar nicht generell, Bewertungen auf Holidaycheck zu verkaufen - verboten sind jedoch Rezensionen von Fivestar-Bewertern, «die das Hotel nie von außen, geschweige denn von innen gesehen haben», wie der Vorsitzende Richter Gawinski formulierte.

Das beklagte Unternehmen hat sich kürzlich umbenannt und die Rechtsform geändert, von Fivestar Marketing UG in Fivestar AG bR, wie der Richter vortrug. Der ehemalige Geschäftsführer ist nun nicht mehr Geschäftsführer, ein neuer ist im Handelsregister nicht eingetragen. Das wird dem Unternehmen aber nicht helfen, den Ansprüchen der siegreichen Holidaycheck zu entgehen. «Das ist wie eine Geschlechtsumwandlung», sagte Richter Gawinski zur Änderung der Rechtsform. «Das bedeutet nicht, dass es die Firma nicht mehr trifft.» 

Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Dieses Urteil war überfällig. Sicherheit und Vertrauen sind für die Kunden von Online-Shops essenziell und Bewertungen tragen maßgeblich zum Vertrauen in den Onlinehandel bei. Wer gute Bewertungen kauft statt sie zu verdienen, verspielt dieses Vertrauen und erweist damit nicht nur sich selbst, sondern vor allem den Verbrauchern einen Bärendienst. Doch vor allem für die Handels- und Buchungsplattformen sind Fake-Bewertungen ein geschäftsschädigendes Ärgernis. Plattformen gehen daher schon lange gegen Bewertungsfälscher und Fake-Bewertungen vor. Von dem Urteil des Münchner Landgerichts geht deshalb auch für sie ein wichtiges Signal aus, und das ist gut so.“

(mit Material der dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Digital Markets Act der EU stuft Booking.com als Torwächter im Internet ein. Diese „Gatekeeper“ müssen strengen Anforderungen genügen oder riskieren hohe Strafen. Der Hotelverband in Deutschland wirft Booking.com vor, weit davon entfernt zu sein, die Vorgaben zu erfüllen. Booking weist die Vorwürfe zurück und erläutert seine Sichtweise bei Tageskarte.

Nach Eröffnungen in Paris, Lyon, Bordeaux und Marseille entsteht in Straßburg das fünfte Meininger Hotel in Frankreich. Die Eröffnung des Hauses mit 114 Zimmern ist für 2027 geplant.

Nur noch bis zum Nachmittag sind die Türen des Regent Hotels am Gendarmenmarkt geöffnet. Dann stellt die Nobelherberge ihren Betrieb ein. Der Pachtvertrag für das Haus läuft aus.

Die Stadt Mönchengladbach hat den Weg für ein stadtbildprägendes Bauvorhaben gemacht. Ein privater Investor will einen Hotelkomplex mit 140 betten, Handelsflächen sowie einer Rooftop-Bar mit Außenbereich errichten.

Die Arabella Hospitality SE aus München wird Pächter des Grand Hotel Locarno. Das traditionsreiche Hotel aus dem 19. Jahrhundert war das erste Luxushotel im Tessin und wird, nach einer umfassenden Renovierung, als Fünf-Sterne-Hotel wiedereröffnet.

Das Ameron München Motorworld hat sich der Welt der Automobile verschrieben. Nun wurden zwei neue Themenzimmer eröffnet, die sich voll und ganz der Leidenschaft für Legenden auf vier Rädern widmen. Mit dem BMW-Zimmer und dem Audi-Zimmer erweckt das Hotel zwei Klassiker zum Leben. 

In vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns nimmt die touristische Jahresendrallye Fahrt auf. Wenn auch die Weihnachts- und Silvestertage gut gebucht werden, könnte das Land bei den Übernachtungen auf das zweitbeste Jahr nach 2019 zusteuern.

Die finanzielle Lage der Lindner Hotels AG wurde zuletzt so schwierig, dass das Unternehmen ein Insolvenzverfahren beantragte. Noch im Sommer hatte die Lindner Hotel Group verkündet, dass das Unternehmen erfolgreich durch eine umfassende Restrukturierung geführt worden sei. Man wollte sich langfristig als „führende international ausgerichtete Hotelgruppe aus dem deutschsprachigen Raum“ etablieren. Jetzt sind die Gläubiger am Zuge.

Für knapp zwei Millionen Euro will der Erzgebirgskreis das bei Touristen beliebte Fichtelberghaus an einen privaten Investor verkaufen. Der Kreistag gab am Abend mit großer Mehrheit grünes Licht für den Verkauf und gab den Weg frei für den Verkauf des überregional bekannten Hotels auf dem Gipfel.

Die Villa Baltic an der Strandpromenade von Kühlungsborn steht seit 35 Jahren leer und trotzt dem Verfall. Verkauft ist sie, saniert nicht. Ein Ende der Hängepartie ist nicht in Sicht.