Seriöser und bekannter Investor für Bad Gastein
Landeshauptmann Haslauer unterzeichnete mit Vertretern der Hirmer-Immobilien-Gruppe, die auch Eigentümerin der Travel-Charme-Gruppe ist (Tageskarte berichtete), einen Vorvertrag zur Veräußerung der Straubingerplatz Immobilien GmbH, die Eigentümerin der drei Gebäude ist. Diese denkmalgeschützten Objekte wurden vom Land vor acht Monaten erworben. „Ich freue mich, dass es uns nach der Bestandssicherung gelungen ist, relativ rasch einen seriösen und bekannten Investor zu finden, der sich in Bad Gastein aus Überzeugung engagieren möchte und bereit ist, die drei Gebäude einer qualitativ hochwertigen touristischen Nutzung zuzuführen", sagte Haslauer. Für die Travel-Charme-Gruppe hat Matthias Brockmann einen Einblick in die Überlegungen der Gruppe gegeben. „Wir wurden hier in Gastein sehr gut aufgenommen, freuen uns auf den Standort hier. Bei einem Rundgang durch die Gebäude ist mir der Schauer über den Rücken gelaufen, wenn man sich vorstellt, wie toll das hier alles werden kann", so Brockmann.
4- und 5-Sterne-Hotels geplant
Rechtlich betrachtet beinhaltet der unterzeichnete Vorvertrag die Verpflichtung zum Abschluss eines Abtretungsvertrages für die Geschäftsanteile der Straubingerplatz Immobilien GmbH bis zum 15. November. Das ermöglicht dem potenziellen Investor vor dem Abschluss des Hauptvertrages, die technische und rechtliche Durchführbarkeit zu prüfen. Die Straubingerplatz Immobilien GmbH als Eigentümerin der Liegenschaften gesteht in diesem Zeitraum der Hirmer-Gruppe die Exklusivität der Gespräche zu.
Land bekommt alle Investitionen retour
Der Kaufpreis für die Anteile der Straubingerplatz Immobilien GmbH beträgt 7,5 Millionen Euro. Diese Summe entspricht exakt den vom Land beziehungsweise dem Salzburger Wachstumsfonds eingesetzten Gelder für den Ankauf. Die Summe beinhaltet auch die Nebenkosten, dringend notwendige Investitionen und weitere mit der Gesellschaft verbundene Aufwendungen sowie ein derzeit mit etwa einer Million Euro dotiertes Bankkonto für etwaige weitere Aufwendungen im Vorvertragszeitraum.
Die Käuferseite verpflichtet sich mit dem Abtretungsvertrag zur Errichtung eines gewerblichen Hotelbetriebs in der 4-Sterne-Superior oder 5-Sterne-Kategorie binnen drei Jahren ab Erlangung der dazu notwendigen Genehmigungen. Das wird im Sinne einer sogenannten „best-efforts"-Klausel umgehend in Angriff genommen. Die Gespräche mit dem Bundesdenkmalamt (alle drei Objekte stehen unter Denkmalschutz) sowie mit der Gemeinde Bad Gastein und den zuständigen Behörden seien laut Mitteilung konstruktiv.