Das Oberverwaltungsgericht in Münster macht der Kölner Bettensteuer wohl nun endgültig den Garaus. Das Gericht hat mitgeteilt, dass es die Satzung der Stadt Köln für nichtig hält. Auch eine rückwirkende Korrektur erscheint dem Gericht nicht möglich. Damit wäre die Kulturförderabgabe, die seit 1. Oktober 2010 in Köln in Kraft ist, komplett vom Tisch. Der Kölner Dehoga-Geschäftsführer Christoph Becker geht davon aus, dass einige Hotelbetreiber nun Schadensersatzklagen einreichen würden und spricht von einem finanziellen und einem psychologischen Schaden.