Seit Mittwoch vergangener Woche steht die Rechtsfigur der „notwendigen Nebenabrede“ im Raum – genauer gesagt: quer vor der Hotelrezeption. Dahin gestellt hat sie der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf. Verblüfft waren alle Prozessbeteiligten, als der Vorsitzende Richter mitteilte, dass man in Betracht ziehen könne, den prinzipiell illoyalen Hotelpartnern die enge Ratenparität als zumutbare Loyalitätspflicht seitens Booking aufzuerlegen. Für die Hotellerie hat Markus Luthe dagegen argumentiert und kommentiert den Stand des Verfahrens in seinem Blog.