Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Bettensteuer der Stadt Dortmund, die auf private Übernachtungen erhoben wird, für rechtswidrig erklärt. Die zugrundeliegende Satzung sei nichtig. Die fünfprozentige Abgabe ist damit vom Tisch. Bislang hatte die Kommune mehr als 1,2 Millionen Euro kassiert. Das Gericht erklärte, dass die Hoteliers keine rechtliche Handhabe hätten, die für die Differenzierung zwischen privat und beruflich veranlassten Übernachtungen notwendigen Angaben vom Hotelgast zu erlangen. Steuergerechtigkeit sei damit nicht gewährleistet.