Verdacht auf Zweckentfremdung: Düsseldorf leitet Verfahren gegen Numa ein

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Die Stadt Düsseldorf hat ein Verfahren gegen den Apartmenthotel-Anbieter Numa eingeleitet. Sie prüft, ob zwei Mehrfamilienhäuser am Wehrhahn in der Stadtmitte zweckentfremdet wurden. Die Baudezernentin hat angekündigt, das Geschäftsmodell von Numa persönlich zu untersuchen und gegebenenfalls zu unterbinden.

Laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ (RP) hatte die Stadt im Jahr 2016 den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 33 Wohnungen am Wehrhahn genehmigt. Die Gebäude wurden kürzlich fertiggestellt und werden seit Mitte Februar 2024 von dem Berliner Hotel-Start-up Numa genutzt. Dort vermietet das Unternehmen insgesamt 30 Wohnungen an Kurzzeitgäste wie Touristen und Geschäftsreisende. Für Baudezernentin Cornelia Zuschke stellt eine Kurzzeitvermietung „gegebenenfalls eine zweckfremde Nutzung des genehmigten Wohnraums im Sinne der Wohnraumschutzsatzung dar“, sagte sie laut RP während einer Ratssitzung.

Die Nutzung durch Numa soll im Jahr 2021 von der Bauaufsicht zwar genehmigt worden sein, allerdings nicht für die Kurzzeitvermietung von ein bis fünf Tagen. Stattdessen für ein Konzept, „welches überwiegend auf Langzeitvermietung“ ausgerichtet sei. Die Stadtverwaltung hat „die Nutzungsberechtigte im Rahmen der Einleitung eines ordnungsbehördlichen Verfahrens um Stellungnahme gebeten“, heißt es dort weiter. Das Ziel sei laut Zuschke, „die Einstellung der geplanten Vermarktungsabsichten beziehungsweise die Zuführung der Wohneinheiten in den allgemeinen Wohnungsmarkt“.

Numa-Sprecher Joachim Guentert betonte gegenüber RP, dass alle notwendigen Genehmigungen für kurz-, mittel- und langfristige Aufenthalte vorliegen würden. Der Eigentümer des Gebäudes, die Wilhelm von Opel’sche Forst- und Grundstücksverwaltung in München, sieht ebenfalls keine Zweckentfremdung und verweist darauf, dass die Stadt die vorgesehene Nutzung im Sommer 2021 geprüft und baurechtlich als Wohnnutzung eingestuft habe.

Die Stadt hat nun die Möglichkeit, das öffentliche Interesse am Erhalt des Wohnraums gegenüber dem privaten und gewerblichen Interesse von Numa abzuwägen. Sollte das öffentliche Interesse überwiegen, kann Numa gezwungen sein, die Wohnungen langfristig zu vermieten, Ersatzwohnraum bereitzustellen oder eine Ausgleichszahlung zu leisten. Numa könnte jedoch gegen eine solche Anordnung der Stadt klagen, wobei sich die Verwaltung auf die Wohnraumschutzsatzung berufen würde, die eine Zweckentfremdung definiert.


 

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