Im Prozess um angeblichen Subventionsbetrug beim Bau des Hotelkomplexes «Yachthafenresidenz Hohe Düne» in Rostock hat das Landgericht Schwerin den Unternehmer Per Harald Lökkevik freigesprochen. Das Verfahren habe keine Beweise dafür ergeben, dass der 57-jährige Norweger rund 47,5 Millionen Euro an Subventionen für den Bau des 2003 begonnen Hotelkomplexes zu Unrecht bekommen habe, hieß es am Montag in der mündlichen Urteilsverkündung. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor viereinhalb Jahre Gefängnis für den Unternehmer gefordert. Sie kündigte an, gegen das Urteil Revision einlegen zu wollen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Lökkevik vorgeworfen, den Hotel-Komplex an der Warnow-Mündung zum Schein und damit illegal in zwei Hotels aufgeteilt zu haben, um mehr Subventionen zu bekommen, als für ein großes Hotel möglich gewesen wäre. Tatsächlich aber handele es sich um ein Groß-Vorhaben, das von der Europäischen Kommission hätte genehmigt werden müssen. Zu dieser Einschätzung seien zwischenzeitlich auch das Schweriner Wirtschaftsministerium und eine Bank gekommen, die die Subventionen beziehungsweise Kredite genehmigt hatten.
Nach Ansicht des Gerichts wurden jedoch zwei Hotels geplant und betrieben. Ihre enge Zusammenarbeit könne ohne großen Aufwand beendet werden. Dabei spiele es keine Rolle, wenn hinter den Unternehmen letztlich nur ein Unternehmer stehe.
Die Richter sprachen Lökkevik auch von einem zweiten Vorwurf der Staatsanwaltschaft frei. Es sei nicht zu erkennen, dass er einen Teil der Yachthafen-Subventionen illegal in ein anderes Bauprojekt in Rostock umgeleitet habe, so das Gericht.
Der Norweger war bereits 2015 vom Landgericht Rostock in beiden Fällen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte allerdings beim Bundesgerichtshof (BGH) mit Erfolg Revision gegen das Rostocker Urteil eingelegt. Deshalb musste das Verfahren – diesmal am Landgericht Schwerin – neu begonnen werden.
Der Prozess hatte vor 20 Monaten begonnen. Vier Mitangeklagte Lökkeviks, darunter Mecklenburg-Vorpommerns Ex-Wirtschaftsminister Otto Ebnet (SPD), waren im August bereits vom Vorwurf freigesprochen worden, Lökkevik unterstützt zu haben. Das Gericht vermochte bereits damals keinen Subventionsbetrug zu erkennen, zu dem sie hätten Beihilfe leisten können.
In der Urteilsbegründung unterstellte der Vorsitzende Richter der Staatsanwaltschaft einen «unbedingten Verfolgungswillen», der sich als «Irrweg» erwiesen habe. (dpa)