Seit dem 13. Dezember 2014 müssen bei offen verkauften Lebensmitteln allergene Inhaltsstoffe ausgewiesen werden. Die Verbraucherschützer freuten sich, die Gastronomen eher weniger. Ein Irrsinn sei das, klagte einer von ihnen nun in der Süddeutschen Zeitung. Wenn er eine Fingerfood-Platte vorbereite, müsse er ein Telefonbuch dazulegen, so Dirk Albrecht. Der Vorsitzende des Dehoga München sieht es genauso: Was ihnen hier abgefordert werde, das sei eigentlich eines Studiums würdig, eine Lehre reiche da nicht mehr aus.