Im Rahmen der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinung (eAU) können Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitszeiten der Mitarbeiter bereits elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Noch bis Ende dieses Jahres läuft eine Pilotphase. Ab dem 1. Januar 2023 wird das elektronische Verfahren obligatorisch sein.
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände hat einen ausführlichen FAQ-Katalog zur Umsetzung der eAU entwickelt, der hier verlinktist. Der DEHOGA empfiehlt auch ein kurzes Erklärvideo der AOK, das hier angeschaut werden kann.