Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP und gegen die Stimmen von Union und AfD hat der Bundestag am Donnerstag, 15. Juni 2023, den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes (20/6313) gebilligt. Die Linke hatte sich enthalten. Mit dem Gesetz wurde die Voraussetzung geschaffen für eine neue Verordnung für Bio in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV). Nach Willen der Bundesregierung soll mit der Einführung des Bio-Siegels der Anteil ökologisch hergestellter Lebensmittel in Kantinen, Mensen und Restaurants erhöht werden. Vorgesehen sind die Stufen Gold mit 90 bis 100 Prozent Bio, Silber mit 50 bis 89 Prozent und Bronze mit 20 bis 49 Prozent. Das Gesetz zielt auf den gesamten Bereich der Außer-Haus-Verpflegung [DEHOGA compact berichtete]. Bio-Kontrollstellen sollen weiterhin Kontrollen in der AHV übernehmen können und Bußgelder für Verstöße in der AHV festlegen.
Im Vorfeld der Beratungen hatte der DEHOGA in offiziellen Stellungnahmen gegenüber der Politik und auch gegenüber der Presse die Position und die Kritikpunkte der Branche auf den Punkt gebracht. So gilt es insbesondere, Angebot und Nachfrage in Einklang zu bringen. Der Anteil der Bio-Fläche an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche beträgt derzeit nur elf Prozent (Stand 2022). Neben Fragen zur Verfügbarkeit von Bio-Produkten ist die Finanzierung zu klären. Die Vorgaben der geplanten neuen Siegel sind in jedem Fall äußerst ambitioniert. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass regionale Produkte mit Blick auf Flexibilität, Verlässlichkeit und kurze Lieferwege gegenüber Bioprodukten aus dem fernen Ausland nachhaltiger sein können.