In Frankreich dürfen pflanzliche Alternativen zu Fleischprodukten nicht mehr mit traditionellen Fleischbegriffen beworben werden. Schnitzel, Steak und Schinken müssen jetzt eindeutig tierischen Ursprungs sein und dürfen nicht aus pflanzlichen Proteinen bestehen.
Die neue Regelung, die bereits seit 2020 geplant war, wurde nun umgesetzt. Wie das Branchenportal „Agrarheute“ berichtet, wurde die Entscheidung von Vertretern des Verbands französischer Viehzüchter und Fleischverarbeiter als „wesentlicher Schritt zugunsten der Informationstransparenz für Verbraucher“ begrüßt. Trotz anfänglicher Verzögerungen durch Klagen von Verbraucherorganisationen hat die Regierung nun das Vermarktungsverbot durchgesetzt. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 1.500 Euro für Einzelpersonen und 7.500 Euro für Unternehmen geahndet werden. Für vegetarische Lebensmittel mit Fleischnamen, die von Erzeugern aus anderen EU-Staaten stammen, gilt diese neue Regelung nicht. Sie können weiterhin in Frankreich verkauft werden.
In Deutschland gibt es derzeit keine Pläne für ein ähnliches Verbot. Die Bezeichnungen für vegane Wurst und pflanzliches Steak sind in den Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission geregelt. Solange diese Produkte sensorisch tierischen Produkten ähneln, können sie weiterhin unter ihren aktuellen Namen vermarktet werden.