Für eine gesunde und bezahlbare Verpflegung in Kitas und Schulen ist die reduzierte Mehrwertsteuer aus Sicht des Dehoga in der Region Hannover sehr wichtig. «Nur durch eine Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes kann bezahlbares Mittagessen für Kinder und Jugendliche in Schulen und Kindertagesstätten künftig noch gewährleistet werden», teilte der Verband mit. Die Stadt Hannover als Träger von zahlreichen Kitas und Schulen teilt die Befürchtungen nicht.
Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie war in der Corona-Pandemie bundesweit von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Wegen der Energiekrise wurde die Regelung bis Ende 2023 verlängert. Zahlreiche Betriebe und Verbände fordern nun die Beibehaltung des gesenkten Steuersatzes auch für das Jahr 2024. Sie befürchten, dass Betriebe schließen müssen, wenn der Steuersatz wieder höher ist.
Gilt fürs Schulessen eine höhere Mehrwertsteuer?
Die Stadt Hannover verwies darauf, dass der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent nur unter bestimmten Bedingungen für Schulessen fällig wird. «Werden die Speisen von einem Caterer nur angeliefert und städtisches Personal oder Personal von einem Förderverein der Schule eingesetzt, liegt der Steuersatz bei 7 Prozent», erklärte die Sprecherin. «Werden Speisen von einem Caterer angeliefert und das Personal vom Caterer gibt das Mittagessen aus, wird dieses ab 2024 mit 19 Prozent versteuert.» Auch der Niedersächsische Städtetag erklärte, dass der höhere Satz in Kitas und Schulen nur fällig wird, wenn mit der Lieferung auch Dienstleistungen wie die Essensausgabe oder die Geschirrreinigung verbunden sind.
In Hannover verpflegen sich nach Angaben der Stadt zahlreiche Kitas selbst. In 32 von 46 Küchen der städtischen Kitas werde selbst gekocht, hieß es. «Weitere 9 Kitas kochen selbst unter Einbezug von Tiefkühlkomponenten, die von Lieferanten bezogen werden.»