Auf der Mittelmeerinsel Malta soll die Vermietung von Wohnungen über Internet-Plattformen wie Airbnb oder Booking in größeren Häusern nur noch möglich sein, wenn die Mehrheit der Eigentümer damit einverstanden ist. Dies geht aus einem Plan hervor, den die Tourismusbehörde des kleinsten EU-Mitglieds in der Hauptstadt Valletta vorstellte. Demnach sollen Vermieter künftig eine Genehmigung der anderen Eigentümer einholen müssen, bevor sie eine Lizenz für Kurzzeitvermietungen beantragen dürfen.
Nach Malta kommen pro Jahr etwa drei Millionen Touristen. Dauerhaft leben in dem EU-Land - mit einer Fläche halb so groß wie der Landkreis Kaiserslautern - nur etwa 550.000 Menschen. Der Wohnungsmarkt ist - wie in vielen Städten anderer Länder - durch die zunehmende Zahl von Kurzzeit-Vermietungen erheblich angespannt. Zudem gibt es immer wieder Klagen über Lärm oder nicht ordentlich beseitigten Müll.
Mit dem Vorhaben wird sich nun das Parlament beschäftigen, damit es Gesetz werden kann. Die Regelung soll nur für Wohnungen gelten - nicht aber für Häuser, Villen oder andere Immobilien mit eigenem Eingang zur Straße. Ministerpräsident Robert Abela hatte kürzlich bereits erklärt, sein Land habe die «maximale Kapazität» für Touristen erreicht. Künftig wolle man sich darauf konzentrieren, Malta für «Qualitätstouristen» interessanter zu machen. (dpa)