Nach Ansicht der EU-Kommission ist auch die überarbeitete Version der Pkw-Maut nicht vereinbar mit EU-Recht. Der zur Prüfung vorgelegte Gesetzestext laufe auf einen fundamentalen Bruch des Vertragsprinzips der Nicht-Diskriminierung hinaus, erklärte EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc. Vor allem die Anrechnung auf die Kfz-Steuer heimischer Autofahrer sowie die Kurzzeit-Vignetten für Ausländer stießen auf Ablehnung.