Seit dem neuen Jahr gilt ein Mindestlohn von 8,84 Euro die Stunde. Und dieser soll auch eingehalten werden, so die NGG. Die Gewerkschaft warnte vor „Lohn-Tricksereien durch die Hintertür“, wie zum Beispiel durch unbezahlte Überstunden. Das sei illegal, erklärte Geschäftsführer Jörg Dahms.