Nur ganzer Kalendertag zählt als Ersatzruhetag

| Politik Politik

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Ruhetage, die als Ausgleich für Feiertagsarbeit gewährt werden, ganze Kalendertage von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr umfassen müssen. Darauf weist der DEHOGA Bundesverband hin.

Wenn nicht durch Tarifvertrag etwas anderes bestimmt ist, haben Arbeitnehmer nach § 11 Abs. 3 Satz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einen Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen. Im entschiedenen Fall eines Lkw-Verladers, der ausschließlich in Nachtschicht arbeitete, gewährte die Arbeitgeberin diesen Ersatzruhetag im Anschluss an eine Nachtschicht, somit beginnend um 02:00 Uhr morgens bis zum Abend des darauffolgenden Werktages. Der Ersatzruhetag dauerte dadurch mehr als 24 Stunden, umfasste aber nicht einen vollständigen Kalendertag. Dagegen wendete sich der Arbeitnehmer.

Das BAG gab dem Lkw-Verlader recht. Zweck des Arbeitszeitgesetzes sei, Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der „seelischen Erhebung“ zu schützen. Dem werde ein Ersatzruhetag nur gerecht, wenn er sich nach dem Tagesrhythmus richte und nicht nach einer individuellen, davon abweichenden 24-stündigen Freistellung.

Das Urteil sei prinzipiell übertragbar auf Beschäftigte des Gastgewerbes, die sonn- oder feiertags in Schichtsystemen arbeiten, die vor 00:00 Uhr beginnen und nach 00:00 Uhr enden, so der DEHOGA. Das gelte auch dann, wenn die Beschäftigung am jeweiligen Sonn- oder Feiertag nur sehr kurz erfolgt, weil das Schichtende in den Nacht- bzw. frühen Morgenstunden des Sonn- oder Feiertages liege. Zu beachten sei allerdings, dass gastgewerbliche Tarifverträge meist spezielle Regeln für die Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und deren Ausgleich beinhalten würden. Eine Abweichung von § 11 ArbZG sei jedoch nur durch Tarifvertrag, nicht durch Arbeitsvertrag möglich.

Wichtig auch: Der Ersatzruhetag muss kein zusätzlicher freier Tag sein. Jeder Werktag, also auch ein ohnehin oder schichtplanmäßig arbeitsfreier Tag von Montag bis Samstag kommt dafür in Betracht. Der freie Tag muss auch nicht im Dienstplan ausdrücklich als Ersatzruhetag bezeichnet werden. Er soll möglichst unmittelbar im Anschluss an eine 11- bzw. 10stündige Ruhezeit nach § 5 ArbZG gewährt werden, damit die Arbeitnehmer eine längere zusammenhängende Ruhezeit pro Woche zur Verfügung haben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer in einem deutschen Hotel übernachtet, muss beim Check-in einen Zettel handschriftlich mit den eigenen Meldedaten ausfüllen. Der Bundestag schafft diese Pflicht heute voraussichtlich ab - zumindest für einige Gäste, das reicht der Branche nicht aus.

Der DEHOGA lehnt eine Ausweitung der staatlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf die Gastronomie und den Außer-Haus-Markt ab. Das hat der Verband jüngst noch einmal in einer Stellungnahme und Anhörung im Deutschen Bundestag deutlich gemacht. Geplant ist sie jetzt nur für Schweinefleisch, die Ausweitung auf Rind und Geflügel soll folgen.

Die Frist für die Abgabe der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen nähert sich ihrem Ende. Bis zum 30. September 2024 müssen die Abrechnungen eingegangen sein – sonst kann es teuer werden.

Wenn es nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geht, könnte der Mindestlohn in Deutschland 2026 auf rund 15 Euro steigen. Der DEHOGA kritisiert den Vorstoß scharf.  

Krankschreiben lassen per Telefon, das sollte auch Bürokratie sparen. Doch der Krankenstand steigt - was die Regierung nach Ansicht des Finanzministers zum Handeln zwingt. Doch die Ärzte widersprechen.

Der Streit über die künftige gesetzliche Lohnuntergrenze wird heftiger. Arbeitgeberverbände gehen den Arbeitsminister scharf an - und beschäftigen sich auch mit einer anderen Frage.

Die Gemeinschaftsgastronomen und Caterer in Deutschland stehen vor immensen Herausforderungen. Beim „Parlamentarischen Abend der Gemeinschaftsverpflegung“ diskutierten Vertreter der Branche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Der Austausch von Reisewirtschaft und Politik steht im Mittelpunkt des 3. Hauptstadtkongresses des Deutschen Reiseverbands. Thematisch geht es unter anderem um Wirtschafts- und Tourismuspolitik, die Novellierung der Pauschalreiserichtlinie und geopolitische Herausforderungen.

Für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland soll der Mindestlohn in den kommenden zwei Jahren auf bis zu 15 Euro steigen. Das erwartet Bundesarbeitsminister Hubertus Heil als zwingende Konsequenz aus einem neuen EU-Gesetz.

Am Donnerstag verhandelt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erneut mit dem Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) über die Gehälter der rund 120.000 Beschäftigten bei McDonalds, Burger King, Nordsee, Vapiano und Co.