Gestern urteilte der Europäische Gerichtshof über die Störerhaftung. Nach Ansicht der Richter sei diese zwar rechtswidrig, Anbieter könnten dennoch dazu verpflichtet werden, ihr Netz mit einem Passwort zu sichern. Damit werde es aller Voraussicht nach bei der gewohnten Prozedur bleiben, dass sich Hotelgäste zuerst registrieren und separate Nutzungsbedingung anerkennen müssten, erklärte Markus Luthe vom Hotelverband.