Facebook-Like-Button: Webseitenbetreiber sind mitverantwortlich für Datenschutz

| Technologie Technologie

Viele Websites binden Facebooks «Like»-Button ein, der Daten wie die IP-Adresse von Nutzern überträgt. Die Website-Betreiber können laut einem Urteil die Verantwortung dafür nicht allein Facebook überlassen, sondern müssen bei Nutzern eine Einwilligung einholen.

Auf Internet-Nutzer dürfte ein weiterer Einwilligungs-Klick beim Aufruf diverser Websites zukommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Montag, dass die Seiten-Betreiber für Erhebung und Übermittlung von Daten durch Facebooks «Like»-Button mit verantwortlich sind. Für die anschließende Verarbeitung der Informationen ist allerdings Facebook allein zuständig. Von der Entscheidung dürften neben dem «Gefällt mir»-Knopf von Facebook auch andere ähnlich funktionierende Plug-ins, zum Beispiel von Online-Werbefirmen betroffen sein.

Der «Like»-Button überträgt beim Laden der Seite die IP-Adresse, die Webbrowser-Kennung sowie Datum und Zeit des Aufrufs, auch ohne dass der Knopf angeklickt wird oder der Nutzer einen Facebook-Account hat. Die Einwilligungspflicht dürfte zum Beispiel auch für Facebooks «Teilen»-Button gelten.

Die Richter in Luxemburg befassten sich mit dem «Like»-Button wegen eines Streits zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Mode-Online-Händer Fashion ID der Peek & Cloppenburg KG mit Sitz in Düsseldorf aus dem Jahr 2015. Die Verbraucherzentrale hatte argumentiert, die Verwendung des «Gefällt mir»-Buttons verstoße gegen Datenschutzrecht - und reichte eine Unterlassungsklage gegen Fashion ID ein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bat den EuGH dann 2017 um die Auslegung mehrerer Datenschutz-Bestimmungen.

Der EuGH argumentierte, die Einbindung des Buttons erlaube es Fashion ID, die Werbung für ihre Produkte zu optimieren, indem diese bei Facebook sichtbarer gemacht werden. Das sei ein wirtschaftlicher Vorteil, für den Fashion ID «zumindest stillschweigend» der Erhebung personenbezogener Daten der Website-Besucher zugestimmt habe.

Für die Datenverarbeitung, die Facebook nach der Übermittlung der Daten vornimmt, sei die Website aber nicht verantwortlich. Denn Fashion ID entscheide nicht über Zwecke und Mittel dieser Vorgänge.

Außerdem bestätigte der EuGH das Klagerecht deutscher Verbraucherverbände in Datenschutz-Fragen auf europäischer Ebene auch nach der damals geltenden alten europäischen Richtlinie. Die seit Mai 2018 greifende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht das Klagerecht für Verbände bereits ausdrücklich vor.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Dr. Bernhard Rohleder, kommentiert: „Mit seiner Entscheidung bürdet der EuGH tausenden Webseitenbetreibern eine enorme Verantwortung auf – vom kleinen Reiseblog bis zum Online-Megastore und den Portalen großer Verlage. Nicht nur wer den Like-Button eingebunden hat, muss jetzt handeln. Das Urteil wird sich auf alle gängigen Social-Media-Plugins auswirken. Webseitenbetreiber müssen nun mit Facebook und den anderen Social-Media-Anbietern Vereinbarungen schließen, ansonsten können sie in Haftungsfallen laufen. Und ob die geforderten ausführlichen Informationen über Like-Buttons auf künftig jeder entsprechenden Webseite wirklich etwas bewirken, darf zumindest bezweifelt werden. Schon jetzt nehmen Informationen zu Cookies, die Datenschutzerklärung und die Geschäftsbedingungen großen Raum auf Webseiten ein und werden von den allermeisten nur noch formal zur Kenntnis genommen.“
 

Und so steigt nach diesem EuGH-Urteil der bürokratische Aufwand bei Webseitenbetreibern stark. Gleichzeitig wird sich das Datenschutzniveau de facto kaum ändern, da bereits heute praktikable Zwei-Klick-Lösungen für solche Plugins im Einsatz sind. Mit diesen Lösungen findet ein Datentransfer nur dann statt, wenn ein Nutzer diese Funktion vor dem Liken gesondert aktiviert. Für viele Betreiber von Webseiten sind Like-Buttons wichtig, um Internetnutzer erreichen zu können.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Betreiber von derzeit 18 Apartmenthotels sieht in den vorhandenen, innovativen Digitalisierungsmöglichkeiten die Chance, sich in seinen Standorten zukunftsfähiger aufzustellen. Auf der Suche nach zugänglichen und benutzerfreundlichen Systemen entschied sich Living Hotels für eine Auswahl von SIHOT-Lösungen.  

Anzeige

Die Integration elektronischer Zutrittssysteme in den Hotelbetrieb bietet eine Reihe von Vorteilen. Dazu zählt unter anderem ein effizienteres Arbeiten, eine übersichtliche Verwaltung von Berechtigungen und eine nahtlose Anbindung an Drittsysteme.

Die Hotel-Tech-Einheit von Sabre soll wieder zum Verkauf stehen, nachdem zwei Jahre zuvor ein ähnlicher Versuch gescheitert war. Das berichtet das Magazin Skift und beruft sich auf eine „Quelle aus der Branche“. Wie berichtet, wird erwartet, dass Private-Equity-Firmen zu den potenziellen Käufern gehören.

Über Stunden waren Kartenzahlungen in Deutschland gestört - erst am Nachmittag gab es Entwarnung. Das Problem lag bei einem internationalen IT-Dienstleister. Kein Einzelfall.

Pressemitteilung

IDeaS Revenue Solutions, der weltweit führende Anbieter von modernster Revenue Management Software (RMS), gab kürzlich eine Partnerschaft mit Virgin Voyages bekannt. Damit erweitert IDeaS sein branchenführendes Angebot an Revenue Management Lösungen auf die Kreuzfahrtindustrie.

MICE DESK, der führende Anbieter für Fachkräfte und innovative Lösungen im Convention & Group Sales, hat sich eine siebenstellige Investition von D11Z Ventures, dem Family Office von Lidl-Gründer Dieter Schwarz, und Scalehouse Capital gesichert. Dank dieser strategischen Partnerschaft kann MICE DESK seine technologische Plattform weiter ausbauen und die Hotellerie dabei unterstützen, den Fachkräftemangel effizienter und kostengünstiger zu bewältigen.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein-Westfalen ist ab sofort Teilnehmer der Allianz für Cyber-Sicherheit. Durch den Beitritt unterstreicht der Verband sein Engagement für IT-Sicherheit und den Schutz sensibler Daten.

Die Softwareunternehmen Betterspace und straiv schließen eine strategische Partnerschaft. Legt Betterspace im Rahmen der Kooperation seinen Fokus auf die Weiterentwicklung seiner Energiemanagement-Plattform better.energy, übergibt das Unternehmen seine Kunden im Bereich Check-In und Check-Out an straiv.

Pressemitteilung

SuitePad gibt die Einführung des „Guest Journey Push“ bekannt. Die Funktion ist ab sofort im Admin Panel verfügbar. Sie ermöglicht es Hotels seinen Gästen relevante Informationen und Angebote, automatisiert und personalisiert auszuspielen. Diese Funktion stellt eine weitere wesentliche Verbesserung der Kommunikation zwischen Hotels und ihren Gästen dar.

Laute Beats und Tanzen bis zum Morgengrauen: Die App «Resident Advisor» zeigt auf einen Blick, wo in der Nähe zu elektronischer Musik gefeiert werden kann.