Die Fluglinie Easyjet wurde nun von einem Gericht in Paris wegen Diskriminierung verurteilt. Verhandelt wurde der Fall einer 19-jährigen Rollstuhlfahrerin, die im Jahr 2010 Passagierin einer Easyjet-Maschine gewesen war. Denn mitfliegen durfte sie leider nicht, es fehlte die Begleitperson. Das wollte das Gericht so nicht hinnehmen und verurteilte die Fluglinie zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro. Die betroffene Passagierin wurde mit 5.000 Euro entschädigt.