CSR-Preis der Bundesregierung: Jetzt noch bis Ende September bewerben

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Zum fünften Mal vergibt die Bundesregierung den CSR-Preis und zeichnet Unternehmen aus, die sich durch sozial und ökologisch verantwortungsvolles Wirtschaften hervorheben. Bis zum 30. September können Sie sich mit Ihrem Unternehmen jetzt noch darum bewerben.

Prämiert werden Projekte und Maßnahmen von Unternehmen mit Sitz in Deutschland (auch in Deutschland ansässige Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen sowie öffentliche Unternehmen und unternehmerisch tätige gemeinnützige Organisationen), die nachhaltiges Handeln auch entlang der Wertschöpfungs- und Lieferkette umgesetzt haben. Gesucht werden innovative Lösungen in fünf Kategorien: Gute Geschäftspraktiken, Wirksame Weiterbildung, Wirkungsvoller Schutz des Klimas und der Biodiversität, Digitale Instrumente für transparente Lieferketten, Konstruktive Einbindung von Stakeholdern.

Bewerben können sich Unternehmen aller Größenklassen gleichermaßen.

Ihre Projekte oder Maßnahmen können Unternehmen hier über das Online-Bewerbungsformular einreichen. Eine unabhängige Jury aus CSR-Expert*innen und Vertreter*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft prüft die Einsendungen, während ein externer wissenschaftlicher Partner einen objektiven Bewertungsrahmen sicherstellt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Für Fraport gibt es im zweiten Quartal ein Plus bei Umsatz und Gewinn. Die Probleme von Boeing wirken sich allerdings auch auf den Flughafenbetreiber aus. Und auch bei Airbus läuft es nicht ganz rund.

Mehr als 1,3 Millionen der 18,6 Millionen Altersrentnerinnen und -rentner in Deutschland arbeiten zusätzlich. Wichtige Beweggründe für das Arbeiten im Alter sind Spaß an der Arbeit, Sinnstiftung und Kontakt zu anderen Menschen.

Den Metalllöffel aus Versehen mit in die Mikrowelle gestellt? Dann fliegen gleich die Funken. Oder vielleicht auch nicht? Ein Experte erklärt, was in die Mikrowelle darf und was besser draußen bleibt.

Unpassendes Schuhwerk, falsche Hosenfarbe oder zu lange Fingernägel: Nicht immer passt Arbeitgebern das Erscheinungsbild von Beschäftigten in den Kram. Aber welche Vorgaben dürfen sie machen?

Wegen Streik oder Unwetter am Urlaubsort gestrandet? Zusätzliche Urlaubstage klingen verlockend, aber nicht, wenn man eigentlich längst wieder arbeiten sollte. Diese Konsequenzen drohen Arbeitnehmern.

Ein deutsches Sprichwort lautet: „Nur Bares ist Wahres“. Mit der Realität beim Bezahlen in Deutschland hat dieser Spruch aber immer weniger gemein. Die Liebe zum Bargeld bröckelt.

In Sachsen-Anhalt haben die Sommerferien in diesem Jahr vergleichsweise früh begonnen. Auch weil das Wetter unbeständig war, lief das Geschäft in Hotels und Gastronomien nicht so gut.

Viele dürften das kennen: arbeiten, bis es nicht mehr geht - oder länger. Sind die Ansprüche, die Menschen an sich stellen, zu hoch, bedeutet das enormen Stress. Doch es gibt noch mehr Ursachen.

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit im vergangenen Jahr in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, am niedrigsten im Gastgewerbe.

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?