Dürfen Fehlzeiten im Arbeitszeugnis erwähnt werden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Erwähnt ein Arbeitgeber Fehlzeiten im Arbeitszeugnis, sieht das für ausscheidende Beschäftigte schnell unvorteilhaft aus. Bei Bewerbungen etwa könnte durch eine solche Anmerkung im Zeugnis der Eindruck entstehen, der Kandidat oder die Kandidatin sei unzuverlässig. Aber: Darf eine Angabe zu Fehlzeiten überhaupt ins Zeugnis?

«Grundsätzlich sollte das Arbeitszeugnis wohlwollend und berufsfördernd ausfallen», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Deswegen gilt auch: Sollten Beschäftigte im Laufe ihres Arbeitsverhältnisses unentschuldigt gefehlt haben oder wegen Krankheit ausgefallen sein, «gehört das nicht ins Arbeitszeugnis», so Meyer.

Neutrale Formulierung möglich

Es gibt dem Fachanwalt zufolge aber eine Grenze. Und zwar dann, wenn es um erhebliche, wesentliche Ausfallzeiten geht. «Das bemisst sich dann an der Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses», so Meyer. War ein Arbeitnehmer beispielsweise für insgesamt vier Jahre angestellt, davon aber ganze zwei Jahre krank, dürfte der Arbeitgeber das ins Zeugnis aufnehmen. Allerdings lediglich in einer neutralen Formulierung wie «Das Arbeitsverhältnis war vom Datum X bis Datum Y unterbrochen».

Etwas Ähnliches kann sich auch im Fall einer Elternzeit ergeben. «Wenn zwischen der aktiven Tätigkeit und der Elternzeit ein Missverhältnis besteht, also erhebliche, wesentliche Ausfallzeiten vorliegen, geht man davon aus, dass Arbeitnehmende damit einverstanden sind, dass dies im Arbeitszeugnis erwähnt wird», so Meyer.

Hinweise auf Fehlzeiten sind selten

Dahinter stehe der Gedanke, dass diese Fehlzeiten an sich kein Makel für den oder die Mitarbeitende bedeuten. Es solle aber vermieden werden, dass ein falscher Eindruck davon entsteht, wie viel Berufserfahrung jemand während eines Arbeitsverhältnisses tatsächlich gesammelt hat.

Laut Meyer sind solche Hinweise auf Fehlzeiten sehr selten und werden wie auch das Arbeitszeugnis im Gesamten in der Regel zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgestimmt. Zu bedenken sei auch, dass Zeugnisse häufig ohnehin gut ausfallen, insbesondere dann, wenn Arbeitgeber Streit vor Gericht mit ausscheidenden Beschäftigten vermeiden wollen.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sind haben sich krankgemeldet - und plötzlich steht jemand von der Firma vor der Tür? Was absurd klingt, soll in einigen Unternehmen gängig sein. Ob das zulässig ist, steht auf einem anderen Blatt.

Wer backt in Deutschland eigentlich warum und wie viel, zu welchem Anlass und vor allem, wie? Die aktuelle Dr. Oetker Backstudie 2024 liefert Einblicke in die heimischen Rührschüsseln und Backöfen.

E-Mails statt Briefe, Cloud-Ablagen statt Aktenschränke – immer mehr Unternehmen in Deutschland verzichten auf Papier. 15 Prozent der Unternehmen arbeiten inzwischen komplett papierlos. Das sind fast doppelt so viele wie noch vor zwei Jahren.

Die Erwartungen an die Wiesn und das Geschäft für Gastronomen und Händler in ganz München - nicht nur in den Zelten - sind hoch. Eine Analyse zeigt: Cafés und Restaurants verbuchten deutlich weniger Einnahmen als im letzten Jahr.

Zahlreiche Umfragen besagen, dass junge Leute von heute keine Lust auf Führungspositionen haben. Doch die Gelegenheiten, Chef zu werden, sind vielfältig. Die Risiken, die Chance zu vermasseln, sind es allerdings auch. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Zum fünften Mal vergibt die Bundesregierung den CSR-Preis und zeichnet Unternehmen aus, die sich durch sozial und ökologisch verantwortungsvolles Wirtschaften hervorheben. Bis zum 30. September können Sie sich mit Ihrem Unternehmen jetzt noch darum bewerben.

Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, weiß in der Regel welche Tätigkeiten der Job beinhaltet. Kleine Abweichungen sind meist unproblematisch. Doch was, wenn die oder der Vorgesetzte plötzlich verlangt, eine völlig neue Aufgabe zu übernehmen, die offenbar nichts mit den ursprünglichen Tätigkeiten zu tun hat?

In Deutschland muss die Arbeitszeit erfasst werden – soweit die Theorie. Aber wie sieht die Praxis aus? Was ist wirklich Vorschrift? Und was ist mit Vertrauensarbeitszeit? Die Rechtslage im Überblick.

In der neusten Folge von „Das geht! – Ein DRV-Podcast“ erzählt der Chef von über 600 Beschäftigen wie er noch vor dem Einstieg bei Upstalsboom den künftigen Mitarbeitern ihre Talente und Fähigkeiten abseits der fachlichen Qualifikation entlockt. 

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Betriebsrenten attraktiver machen. Das geht aus einem Entwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch abgesegnet hat. Es soll für Unternehmen Anreize schaffen, mehr Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten.