Fast jedes vierte Unternehmen muss Teil der Corona-Hilfen zurückzahlen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Fast jedes vierte Unternehmen, das in der Corona-Krise staatliche Hilfen bekam, muss einen Teil davon zurückzahlen. Das geht aus einer vorläufigen Bilanz des Wirtschaftsministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zugrunde liegen Stichproben der bislang eingereichten 338.000 Anträge für die Schlussabrechnung. Rund 40 Prozent der Betriebe bekommen demnach allerdings auch Nachzahlungen vom Bund.

Die Corona-Überbrückungshilfen wurden unbürokratisch an existenzbedrohte Unternehmen mit hohen Umsatzrückgängen ausgezahlt. Diese Auszahlung war aber an eine Schlussabrechnung gekoppelt - es wurden also der tatsächliche Umsatzrückgang und förderfähige Fixkosten mit der Prognose abgeglichen. Zu Rückforderungen kann es zum Beispiel kommen, wenn der tatsächliche Umsatzrückgang geringer war als bei Antragstellung erwartet.

Nach Zahlen des Wirtschaftsministeriums wurden rund 13,1 Milliarden Euro Soforthilfe und 63,3 Milliarden Euro für Programme wie die November-, Dezember-, oder Neustarthilfe ausgezahlt.

Frist für die Schlussabrechnungen war der 31. Oktober. Unbürokratisch könne dies aber bis zum 31. Januar und auf Antrag auch bis spätestens 31. März verlängert werden, hieß es im Wirtschaftsministerium. Die Zahlen sind daher nur eine Zwischenbilanz. Zudem betonte das Ministerium, kein Unternehmen solle durch starre Rückzahlungsfristen wirtschaftlich überfordert werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Den Metalllöffel aus Versehen mit in die Mikrowelle gestellt? Dann fliegen gleich die Funken. Oder vielleicht auch nicht? Ein Experte erklärt, was in die Mikrowelle darf und was besser draußen bleibt.

Unpassendes Schuhwerk, falsche Hosenfarbe oder zu lange Fingernägel: Nicht immer passt Arbeitgebern das Erscheinungsbild von Beschäftigten in den Kram. Aber welche Vorgaben dürfen sie machen?

Wegen Streik oder Unwetter am Urlaubsort gestrandet? Zusätzliche Urlaubstage klingen verlockend, aber nicht, wenn man eigentlich längst wieder arbeiten sollte. Diese Konsequenzen drohen Arbeitnehmern.

Ein deutsches Sprichwort lautet: „Nur Bares ist Wahres“. Mit der Realität beim Bezahlen in Deutschland hat dieser Spruch aber immer weniger gemein. Die Liebe zum Bargeld bröckelt.

In Sachsen-Anhalt haben die Sommerferien in diesem Jahr vergleichsweise früh begonnen. Auch weil das Wetter unbeständig war, lief das Geschäft in Hotels und Gastronomien nicht so gut.

Viele dürften das kennen: arbeiten, bis es nicht mehr geht - oder länger. Sind die Ansprüche, die Menschen an sich stellen, zu hoch, bedeutet das enormen Stress. Doch es gibt noch mehr Ursachen.

Für viele Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit im vergangenen Jahr in den Bereichen Finanz- und Versicherungsleistungen und Energieversorgung, am niedrigsten im Gastgewerbe.

Eine Abmahnung kann in der Personalakte verbleiben, ohne dass sie je verfällt. Aber trifft das auf alle Abmahnungen zu? Und: Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei unrechtmäßigen Abmahnungen?

Röstaromen sind geschmacklich eine feine Sache. Und für viele Genießer besonders lecker, wenn das Grillgut über Holzkohle lag. Doch steht der Kohlegrill drinnen, kann’s problematisch werden. Die BGN hat passende Tipps parat.

Die Architektur moderner Bürogebäude durchläuft eine bemerkenswerte Metamorphose. Nicht mehr nur Orte der Arbeit, verwandeln sich Bürogebäude in Räume, die Gesundheit und Wohlbefinden der Mitarbeiter in den Mittelpunkt stellen.