Google Fonts: Abmahnerin scheitert erneut

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Vor zwei Jahren wurden tausende Mahnschreiben an Unternehmen verschickt, die Google-Schriften auf ihren Websites nutzten (Tageskarte berichtete). Auch eine Wienerin und ihr Anwalt forderten von Betrieben je 190 Euro. Das Bezirksgericht Wien-Favoriten beurteilte die Abmahnschreiben in einem Zivilprozess im vergangenen Herbst jedoch als rechtsmissbräuchlich. 

Nun gab es im Rechtsstreit um die Abmahnschreiben eine bedeutende Entwicklung zugunsten der Betroffenen. Die Berufung der Abmahnerin gegen das Urteil des Bezirksgerichts Favoriten, welches die Abmahnschreiben als rechtsmissbräuchlich einstufte, wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen. Damit ist das Urteil zugunsten der betroffenen Websitebetreibern bestätigt.

Die Verfasserin der Abmahnschreiben hatte in ihrer Berufung argumentiert, dass ihre Ansprüche berechtigt seien, doch das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Damit bleibt die Einstufung der Abmahnschreiben als rechtsmissbräuchlich bestehen und betroffene Websitebetreiber können Schadenersatz fordern. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Abmahnerin kann noch den obersten Gerichtshof anrufen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Arbeiten, wenn ein Großteil der Beschäftigten frei hat: Nachts oder an Sonn- und Feiertagen Dienst zu haben, ist für viele eine Belastung. Wann es dafür Zuschläge zum Lohn gibt.

Der KI-Chatbot als heimlicher Kollege? In rund jedem dritten Unternehmen in Deutschland nutzen Beschäftigte generative Künstliche Intelligenz wie ChatGPT & Co. mit ihrem privaten Account jenseits der Firmen-IT.

Nach Informationen des Bundesministeriums der Finanzen erhalten alle wirtschaftlich Tätigen ab November 2024 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten, neben ihrer Steuer-Identifikationsnummer, zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Seit dem 1. November 2024 gilt wieder eine gesetzliche Lohnuntergrenze für Zeitarbeitskräfte. Bundeseinheitlich gilt dann ein Mindeststundenentgelt von 14,00 Euro. Ab 1. März 2025 steigt es auf 14,53 Euro. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Eigentlich war der Urlaub lange genehmigt, doch jetzt ist das halbe Team krank - und der Arbeitgeber will die freien Tage zurücknehmen. Aber geht das so einfach? Eine Arbeitsrechtsexpertin klärt auf.

Ju­gend­li­che zwi­schen 16 und 18 Jah­ren ver­brin­gen wie­der mehr Zeit im In­ter­net. 71,5 Stun­den sind sie der­zeit durch­schnitt­lich pro Wo­che on­line – das sind 1,6 Stun­den mehr als im Vor­jahr. Die In­ter­net­nut­zung stieg da­mit erst­mals seit dem Co­ro­na-Jahr 2020 wie­der an. Das In­ter­net wird ver­stärkt für Bil­dungs­an­ge­bo­te ge­nutzt.

Der Umsatz im Gastgewerbe ist im August 2024 gegenüber Juli 2024 um 1,3 Prozent gesunken. Gegenüber dem August 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, lag der Gastgewerbeumsatz real 12,6 Prozent niedriger.

Bei einem positiven Corona-Test mussten Arbeitnehmer in der Pandemie daheim bleiben. Wenn sie dabei keine Symptome hatten, hätten Unternehmen keinen Anspruch auf Entschädigung, befand nun ein Gericht.

Die Umfrage “Global Workforce of the Future” der Adecco Group hat 35.000 Arbeitnehmende weltweit befragt, darunter 2.025 in Deutschland. Die Studie zeigt erste Anzeichen für Effizienzsteigerung durch Künstliche Intelligenz (KI). In Deutschland geben drei Viertel der Nutzer an, produktiver zu sein.

Wie in den letzten Jahren waren auch im Beratungsjahr 2023/24 mehr Ausbildungsstellen gemeldet als Bewerberinnen und Bewerber. Die Lücke zwischen beiden Marktseiten ist jedoch kleiner geworden, wie nun die Bundesagentur für Arbeit meldet.