Müssen Mitarbeiter ihren gesamten Urlaub am Jahresanfang beantragen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Sommerurlaub liegt noch in weiter Ferne, doch die Urlaubsplanung fürs nächste Jahr rückt in vielen Unternehmen näher. Nicht immer ist es dann leicht, sich im Voraus zu entscheiden, an welchen Tagen man eigentlich genau freihaben will. Doch kann der Arbeitgeber eigentlich verlangen, dass man schon zu Beginn des Jahres seinen kompletten Jahresurlaub einträgt?

Die gute Nachricht für alle, die nicht gerne lange vorausplanen: in der Regel nicht. Die schlechte Nachricht für Spontanurlauber: Dass Arbeitnehmer ihre Urlaubswünsche frühzeitig einplanen, kann der Arbeitgeber durchaus verlangen. «Diese Pflicht kann aber nicht den gesamten Jahresurlaub erfassen», erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Markowski. Beschäftigte müssten noch eine gewisse Anzahl an Urlaubstagen für unvorhergesehene Fälle zurückhalten können. «Wie viel das sein darf, hängt von den Umständen und den betrieblichen Anforderungen ab.»

Orientieren könne man sich dem Fachanwalt zufolge aber an der Rechtsprechung zu Betriebsferien: Einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts zufolge (Az.: 1 ABR 79/79) ist es etwa angemessen, wenn drei Fünftel des Urlaubsanspruchs von Betriebsferien vereinnahmt werden, die Beschäftigten also 60 Prozent ihres Jahresurlaubs zu einem vom Arbeitgeber festgelegten Zeitpunkt nehmen müssen.

Ausnahmen davon seien aber denkbar, so Markowski. Stünden beispielsweise bei Bauunternehmen besonders viele Aufträge an, könnten auch mehr als 60 Prozent des Jahresurlaubs zu Beginn des Jahres verplant werden müssen. «In Betrieben, in denen es wichtig ist, dass der Jahresurlaub frühzeitig verplant wird, kann mit Zustimmung des Betriebsrats auch gefordert werden, dass der gesamte Jahresurlaub verplant wird», sagt Markowski. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Sind haben sich krankgemeldet - und plötzlich steht jemand von der Firma vor der Tür? Was absurd klingt, soll in einigen Unternehmen gängig sein. Ob das zulässig ist, steht auf einem anderen Blatt.

Wer backt in Deutschland eigentlich warum und wie viel, zu welchem Anlass und vor allem, wie? Die aktuelle Dr. Oetker Backstudie 2024 liefert Einblicke in die heimischen Rührschüsseln und Backöfen.

E-Mails statt Briefe, Cloud-Ablagen statt Aktenschränke – immer mehr Unternehmen in Deutschland verzichten auf Papier. 15 Prozent der Unternehmen arbeiten inzwischen komplett papierlos. Das sind fast doppelt so viele wie noch vor zwei Jahren.

Die Erwartungen an die Wiesn und das Geschäft für Gastronomen und Händler in ganz München - nicht nur in den Zelten - sind hoch. Eine Analyse zeigt: Cafés und Restaurants verbuchten deutlich weniger Einnahmen als im letzten Jahr.

Zahlreiche Umfragen besagen, dass junge Leute von heute keine Lust auf Führungspositionen haben. Doch die Gelegenheiten, Chef zu werden, sind vielfältig. Die Risiken, die Chance zu vermasseln, sind es allerdings auch. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Zum fünften Mal vergibt die Bundesregierung den CSR-Preis und zeichnet Unternehmen aus, die sich durch sozial und ökologisch verantwortungsvolles Wirtschaften hervorheben. Bis zum 30. September können Sie sich mit Ihrem Unternehmen jetzt noch darum bewerben.

Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, weiß in der Regel welche Tätigkeiten der Job beinhaltet. Kleine Abweichungen sind meist unproblematisch. Doch was, wenn die oder der Vorgesetzte plötzlich verlangt, eine völlig neue Aufgabe zu übernehmen, die offenbar nichts mit den ursprünglichen Tätigkeiten zu tun hat?

In Deutschland muss die Arbeitszeit erfasst werden – soweit die Theorie. Aber wie sieht die Praxis aus? Was ist wirklich Vorschrift? Und was ist mit Vertrauensarbeitszeit? Die Rechtslage im Überblick.

In der neusten Folge von „Das geht! – Ein DRV-Podcast“ erzählt der Chef von über 600 Beschäftigen wie er noch vor dem Einstieg bei Upstalsboom den künftigen Mitarbeitern ihre Talente und Fähigkeiten abseits der fachlichen Qualifikation entlockt. 

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Betriebsrenten attraktiver machen. Das geht aus einem Entwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch abgesegnet hat. Es soll für Unternehmen Anreize schaffen, mehr Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten.