Regeln bei Minijobs in der Elternzeit

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Minijob kann während der Elternzeit eine gute Möglichkeit sein, die Haushaltskasse aufzubessern. Dabei gelten jedoch unterschiedliche Regeln, je nachdem, ob der Minijob bei einem anderen Arbeitgeber oder beim bisherigen Arbeitgeber ausgeübt wird.

Wichtig zu wissen: «Während der Minijob mit Verdienstgrenze zumindest aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht kein Problem während der Elternzeit darstellt, verhält sich das für den kurzfristigen Minijob anders», so «Haufe.de». Daher gelten für kurzfristige Minijobs andere Regelungen als für Minijobs mit Verdienstgrenze. 

Minijob mit Verdienstgrenze in der Elternzeit ohne Weiteres möglich

Nimmt eine Person während der Elternzeit einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber auf, sind keine besonderen Einschränkungen zu beachten. Der Minijob ist lediglich bei der Minijob-Zentrale zu melden, und es gelten die üblichen Regelungen. Auch mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern sind laut «Haufe.de» möglich, solange der durchschnittliche monatliche Gesamtverdienst die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet.

Es kommt durchaus vor, dass man während der Elternzeit weiterhin beim selben Arbeitgeber tätig sein möchte. Eigentlich ist es Arbeitnehmern nicht erlaubt, neben ihrer Hauptbeschäftigung einen Minijob beim selben Arbeitgeber auszuüben. Während der Elternzeit ruht jedoch das Hauptarbeitsverhältnis, was einen Minijob beim gleichen Arbeitgeber möglich macht, so «Haufe.de». In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Hauptbeschäftigung vorübergehend bei der Krankenkasse abmelden und den Minijob separat bei der Minijob-Zentrale anmelden. Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse bleibt dabei weiterhin bestehen.

Kurzfristiger Minijob während der Elternzeit: Das ist zu beachten

Ein kurzfristiger Minijob ist während der Elternzeit grundsätzlich möglich, wenn die Beschäftigung auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist. Dabei gelten ebenfalls unterschiedliche Regelungen je nach Arbeitgeber:

  • Beim selben Arbeitgeber: Ein kurzfristiger Minijob ist ausgeschlossen, da er als Fortsetzung der ruhenden Hauptbeschäftigung gilt, die nach der Elternzeit wieder aufgenommen wird.

  • Bei einem anderen Arbeitgeber: Hier ist ein kurzfristiger Minijob möglich, solange die monatliche Verdienstgrenze nicht überschritten wird. Andernfalls gilt die Beschäftigung als sozialversicherungspflichtig

Für beide Minijob-Arten gilt laut «Haufe.de»: Während der Elternzeit dürfen maximal 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze wird diese Stundenbegrenzung naturgemäß nicht überschritten. Der erzielte Verdienst muss der Elterngeldstelle gemeldet werden und wird auf das Elterngeld angerechnet. Der Mindestbetrag von 300 Euro (bzw. 150 Euro bei Elterngeld Plus) bleibt davon unberührt. Überschreitet das Elterngeld diesen Betrag, wird der Hinzuverdienst entsprechend angerechnet und das Elterngeld gekürzt. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, weiß in der Regel welche Tätigkeiten der Job beinhaltet. Kleine Abweichungen sind meist unproblematisch. Doch was, wenn die oder der Vorgesetzte plötzlich verlangt, eine völlig neue Aufgabe zu übernehmen, die offenbar nichts mit den ursprünglichen Tätigkeiten zu tun hat?

In Deutschland muss die Arbeitszeit erfasst werden – soweit die Theorie. Aber wie sieht die Praxis aus? Was ist wirklich Vorschrift? Und was ist mit Vertrauensarbeitszeit? Die Rechtslage im Überblick.

In der neusten Folge von „Das geht! – Ein DRV-Podcast“ erzählt der Chef von über 600 Beschäftigen wie er noch vor dem Einstieg bei Upstalsboom den künftigen Mitarbeitern ihre Talente und Fähigkeiten abseits der fachlichen Qualifikation entlockt. 

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Betriebsrenten attraktiver machen. Das geht aus einem Entwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch abgesegnet hat. Es soll für Unternehmen Anreize schaffen, mehr Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten.

Mit einem Kraftakt könnte es einem Modell zufolge bis 2035 gelingen, rund 1,5 Millionen 55- bis 70-Jährige für den Arbeitsmarkt zu gewinnen. In Personalnot-Zeiten eine enorme Zahl.

Wenn Daten zu Einkommen und Krediten nahezu offen im Internet stehen, ist das eine Einladung für Kriminelle. Ein IT-Experte und der Chaos Computer Club haben womöglich Schlimmeres verhindert und Datenlecks bei Check24 und Verivox aufgedeckt. Check24 bezeichnet sich selbst auch als größtes deutsches Reiseportal, das auch Hotelzimmer vermittelt.

Bürobeschäftigte in deutschen Metropolen fahren einer Umfrage zufolge wieder öfter zur Arbeit ins Unternehmen. Angestellte in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart kamen zuletzt im Schnitt an 3,6 Tagen pro Woche ins Büro. Damit nähere sich die Büroanwesenheit dem Vor-Corona-Niveau an.

Die Digitalisierung und damit unter Umständen auch Beschleunigung im Prozess der Beantragung von Arbeitsmarktzulassungen für ausländische Beschäftigte schreitet weiter voran. Welche Neuerungen es gibt.

538 Euro - mehr dürfen Minijobberinnen und Minijobber im Monat nicht verdienen, sonst werden Sozialabgaben fällig. Es gibt aber Zahlungen, die für diese Verdienstgrenze unerheblich sind.

Im vergangenen Jahr 2023 mussten die Arbeitgeber 76,7 Milliarden Euro für die Entgeltfortzahlung ihrer erkrankten Beschäftigten aufbringen. Damit haben sich die Kosten binnen 14 Jahren verdoppelt. Das hat das Institut der deutschen Wirtschaft errechnet.