Wöchentliche Arbeitszeit erhöhen, ohne mehr Geld zu zahlen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Kann eine Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden? Das ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz (Az.: 6 Sa 167/23).

In dem Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist, klagte ein Zerspanungsmechaniker gegen seinen Arbeitgeber. Er wollte eine Differenzvergütung für 57 Monate. 

Arbeitgeber erhöht Arbeitszeit ohne Lohnausgleich

Hintergrund: Der Arbeitgeber hatte im Zuge einer wirtschaftlichen Krise des Unternehmens die Arbeitszeit zunächst befristet und später unbefristet von 37 auf 40 Stunden erhöht, ohne einen Lohnausgleich zu gewähren. Dazu gab es eine Betriebsversammlung, die Beschäftigten unterschrieben im Anschluss eine Vereinbarung. Der Kläger machte geltend, dass ein Lohnausgleich vereinbart worden sei. Das bestritt der Arbeitgeber. 

Die Entscheidung: Das Gericht wies die Klage ab. Arbeitgeber und Arbeitnehmer hätten eine Vereinbarung über die Arbeitszeiterhöhung auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich wirksam vereinbart - somit stehen dem Kläger laut Gericht weder Differenzlohnansprüche noch weitere Beträge an Sondervergütung zu.

Spätestens nach einem Jahr klar: Kein Lohnausgleich

Die vom Kläger unterzeichnete Vereinbarung enthalte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Das Gericht betonte, dass es bei der Auslegung von AGB auf den objektiven Inhalt und typischen Sinn der Vereinbarung ankomme, so wie sie von den Vertragspartnern verstanden werde. 

Der Wortlaut der Vereinbarung ließ zwar offen, ob ein Lohnausgleich gewährt werden sollte oder nicht. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens und der damit verbundenen Betriebsversammlung kam das Gericht jedoch zu dem Ergebnis, dass die Arbeitnehmer einer Stundenerhöhung ohne Lohnausgleich zugestimmt hätten. 

Und: Auch wenn zunächst Unklarheiten bestanden hätten, sei spätestens nach über einem Jahr ohne Lohnausgleich für die Belegschaft klar gewesen, dass eine Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich erfolgen sollte, heißt es im Urteil weiter. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Echte Fans reisen viele Stunden zu einem Festival oder einem Fußballspiel. Doch laut einer Umfrage sinkt bei den Deutschen die Bereitschaft, sich für ein Event lange ins Auto oder einen Zug zu setzen.

Arbeiten, wenn ein Großteil der Beschäftigten frei hat: Nachts oder an Sonn- und Feiertagen Dienst zu haben, ist für viele eine Belastung. Wann es dafür Zuschläge zum Lohn gibt.

Der KI-Chatbot als heimlicher Kollege? In rund jedem dritten Unternehmen in Deutschland nutzen Beschäftigte generative Künstliche Intelligenz wie ChatGPT & Co. mit ihrem privaten Account jenseits der Firmen-IT.

Nach Informationen des Bundesministeriums der Finanzen erhalten alle wirtschaftlich Tätigen ab November 2024 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten, neben ihrer Steuer-Identifikationsnummer, zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Seit dem 1. November 2024 gilt wieder eine gesetzliche Lohnuntergrenze für Zeitarbeitskräfte. Bundeseinheitlich gilt dann ein Mindeststundenentgelt von 14,00 Euro. Ab 1. März 2025 steigt es auf 14,53 Euro. Das berichtet der DEHOGA Bundesverband.

Eigentlich war der Urlaub lange genehmigt, doch jetzt ist das halbe Team krank - und der Arbeitgeber will die freien Tage zurücknehmen. Aber geht das so einfach? Eine Arbeitsrechtsexpertin klärt auf.

Ju­gend­li­che zwi­schen 16 und 18 Jah­ren ver­brin­gen wie­der mehr Zeit im In­ter­net. 71,5 Stun­den sind sie der­zeit durch­schnitt­lich pro Wo­che on­line – das sind 1,6 Stun­den mehr als im Vor­jahr. Die In­ter­net­nut­zung stieg da­mit erst­mals seit dem Co­ro­na-Jahr 2020 wie­der an. Das In­ter­net wird ver­stärkt für Bil­dungs­an­ge­bo­te ge­nutzt.

Der Umsatz im Gastgewerbe ist im August 2024 gegenüber Juli 2024 um 1,3 Prozent gesunken. Gegenüber dem August 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, lag der Gastgewerbeumsatz real 12,6 Prozent niedriger.

Bei einem positiven Corona-Test mussten Arbeitnehmer in der Pandemie daheim bleiben. Wenn sie dabei keine Symptome hatten, hätten Unternehmen keinen Anspruch auf Entschädigung, befand nun ein Gericht.

Die Umfrage “Global Workforce of the Future” der Adecco Group hat 35.000 Arbeitnehmende weltweit befragt, darunter 2.025 in Deutschland. Die Studie zeigt erste Anzeichen für Effizienzsteigerung durch Künstliche Intelligenz (KI). In Deutschland geben drei Viertel der Nutzer an, produktiver zu sein.