„2G plus“ in Rheinland-Pfalz: Was sich ab Sonntag ändert

| Politik Politik

Rheinland-Pfalz hat seine 26. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht. Das Prinzip «2G plus» bestimmt, wie viele lediglich getestete Menschen zu den unbegrenzt zugelassenen Geimpften und Genesenen hinzukommen dürfen. Das betrifft auch die Gastronomie.

Für die Corona-Bestimmungen in Rheinland-Pfalz gibt es ab Sonntag eine neue Grundlage. Das Ausmaß von Einschränkungen richtet sich dann nicht mehr allein nach der Inzidenz von Infektionen, sondern zusätzlich auch nach der Belegung der Krankenhäuser und Intensivstationen mit Covid-Patienten. Die zunächst bis zum 10. Oktober befristete Landesverordnung unterscheidet dabei drei Warnstufen, außerdem gilt das Prinzip «2G plus».

 

Im Einzelnen bedeutet diese:

WARNSTUFEN: Jeder Landkreis und jede Stadt wird einer von drei Warnstufen zugeordnet, je nach Infektionsinzidenz (Zahl der Corona-Infektionen bezogen auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen), Hospitalisierungsinzidenz (Zahl der Krankenhauseinweisungen von Covid-Patienten bezogen auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen) und Intensivbettenbelegung (Anteil von Covid-Patienten auf der Intensivstation an der Gesamtzahl der Intensivbetten). Die aktuellen Werte werden auf der Web-Site des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

2G PLUS: Für Geimpfte und Genesene (2G) sind unbegrenzte Zusammenkünfte möglich. Dazu kann eine bestimmte Anzahl von lediglich getesteten Menschen hinzukommen (plus). Der Zutritt von nicht immunisierten, also weder geimpften noch genesenen Menschen wird mit höherer Warnstufe schrittweise reduziert, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Kinder bis einschließlich elf Jahren zählen nicht mit, da eine Impfung derzeit erst ab 12 Jahren zugelassen ist.

ÖFFENTLICHER RAUM: Das Plus-Kontingent der lediglich getesteten Menschen beträgt in der Warnstufe 1 höchstens 25 Menschen, in Warnstufe 2 maximal 10 und in Warnstufe 3 maximal 5 Personen.

VERANSTALTUNGEN INNEN: Das Plus-Kontingent der lediglich getesteten Menschen beträgt in der Warnstufe 1 höchstens 250 Menschen, in Warnstufe 2 maximal 100 und in Warnstufe 3 maximal 50.

VERANSTALTUNGEN AUSSEN: Das Plus-Kontingent der lediglich getesteten Menschen beträgt in der Warnstufe 1 höchstens 1000 Menschen mit festen Plätzen, in Warnstufe 2 maximal 400 und in Warnstufe 3 maximal 200 Personen.

GASTRONOMIE: Das Plus-Kontingent der lediglich getesteten Menschen beträgt in der Warnstufe 1 höchsten 25 Menschen, in Warnstufe 2 maximal 10 und in Warnstufe 3 maximal 5 Personen. Im Außenbereich entfällt die Testpflicht.

SCHULEN: Bei Warnstufe 1 besteht lediglich eine Maskenpflicht im Gebäude, nicht aber am Platz und im Freien. Bei Warnstufe 2 besteht die Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen auch am Platz, also während des Unterrichts im Klassenraum. Erst in der Warnstufe 3 müssen auch die Kleinen in der Grundschule eine Maske im Unterricht tragen.

GOTTESDIENSTE: In geschlossenen Räumen gilt neben dem Abstandsgebot eine durchgehende Maskenpflicht. Beides entfällt, wenn in geschlossenen Räumen nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Menschen teilnehmen. Bei Warnstufe 2 sind es 10, bei Warnstufe 3 lediglich 5 Menschen.

CLUBS: Die bisher gesonderten Bestimmungen entfallen. Damit gelten auch beim Tanzen die für Veranstaltungen vorgesehenen Bestimmungen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Auch Hoteliers und Gastronomen sind von dem Hochwasser in Bayern betroffen. Angesichts der schweren Schäden hat das bayerische Kabinett gestern ein Soforthilfe-Paket beschlossen. Dieses soll eine Summe von „100 Millionen plus x“ umfassen. Was es zu beachten gibt.

Der ehemalige Münchner Oberbürgermeister Christian Ude soll im Tarifstreit in der bayerischen Gastronomie vermitteln. Der Dehoga sieht aktuell aber keinen Bedarf für einen Schlichter. Vielmehr sei ein Angebot der Arbeitgeber an die NGG gegangen.

Die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt plant eine Image-Kampagne. Die ermäßigte Mehrwertsteuer für die Hotellerie und die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertag- und Nachtzuschlägen soll gerettet werden. Beides sehen die Lobbyisten in Gefahr. Ich halte diese Kampagne für brandgefährlich. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Zur Europawahl hat die Branche ihre Positionen und Erwartungen für ein starkes Gastgewerbe in einer leistungsfähigen Europäischen Union an die Politik adressiert. Jetzt liegen die Antworten der Parteien auf den Fragenkatalog des DEHOGA und des Hotelverbandes vor.

Deutsche Bahn und S-Bahn München sprechen mit einer Recruiting-Kampagne gezielt Mitarbeiter aus der Gastronomie an. Das bringt den DEHOGA Bayern auf die Zinne. „Unverschämt“ und „hoch unanständig“ sei das, schimpft DEHOGA-Bayern-Chef Geppert und fordert Konsequenzen.

Kaum ein Thema treibt die gastgewerblichen Unternehmer so um wie die wachsende Bürokratie. In seiner neuen Broschüre „Rezepte für den Bürokratieabbau“ zeigt der DEHOGA Bundesverband die bürokratischen Pflichten für Gastronomie und Hotellerie im Detail auf und benennt seine Empfehlungen für den Bürokratieabbau.

„Die von der EU geplanten neuen Regelungen für die Pauschalreiserichtlinie kosten nicht nur Geld, sie verzerren auch den Wettbewerb weiter – zu Lasten der organisierten Reise“, kritisierte der DRV-Präsident bei einer Anhörung im Bundestag.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat den Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro zurückgewiesen. Auf Dauer würde es für Arbeitsplätze gefährlich, wenn sich die Politik hier einmische.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich für eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ausgesprochen. Gleichzeitig übte er Kritik an der Mindestlohnkommission.

Der DEHOGA Bayern sowie die Gewerkschaft NGG konnten sich in München nicht auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie einigen. Die Gewerkschaft NGG brach die Gespräche am Montag ab. Nun plane man Aktionen bis hin zum Warnstreik. Die Arbeitgeber hatten die NGG-Forderungen als unrealistisch zurückgewiesen.