Die Nichtbeanstandungsfrist für die Einführung von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) in Registrierkassen endet am 30. September 2020. Der DEHOGA Bundesverband hat das Bundesfinanzministerium bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass insbesondere aufgrund der wirtschaftlich extrem schwierigen Zeiten den Betrieben keine finanziellen Mittel für die Aufrüstung ihrer Kassensysteme zur Verfügung stehen.
Hinzu komme laut Verband, dass viele Kassenhersteller noch keine zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen anbieten und es daher faktisch unmöglich sei, die Kassen entsprechend aufzurüsten. Viele Betriebe wollten im Zuge der Investitionen in Kassen auf cloud-basierte Lösungen umsteigen, aber es gebe derzeit noch keine zertifizierten Cloud-Lösungen, so dass es faktisch unmöglich sei, in die Aufrüstung zu investieren. Dessen ungeachtet stehe laut DEHOGA zu befürchten, dass die Nichtbeanstandungsfrist nicht verlängert werde.
Der Verband hat deshalb ein Muster-Schreiben zur Beantragung der Fristverlängerung gegenüber dem Finanzamt mit Textbausteinen erstellt, das bei Bedarf geändert oder ergänzt werden kann.