Corona-Lockdown: Altmaier und Scholz versprechen «massive Unterstützungsleistung» für Unternehmen

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Finanzminister Scholz hat Unternehmen wegen der neuen Corona-Einschränkungen «massive, in dieser Größenordnung bisher unbekannte Unterstützungsleistungen» versprochen. Zunächst bekommen Betriebe bis 50 Mitarbeiter Ausfälle im Umfang von 75 Prozent des Umsatzes aus dem November 2019 ersetzt. Laut Scholz gilt die Regel, neben der Gastronomie, auch für Hotels.

Finanzminister Scholz sagte bei einer Pressekonferenz: «Wenn ich Gastwirt bin krieg ich das, wenn ich Hotel bin krieg ich das auch. […] Das ist klar.»

Die Tatsache, dass die teilweise Schließung von Gastronomie, Hotels und vielen anderen Wirtschaftsbereichen auf wenige Wochen begrenzt sei, ermögliche es dem Bund, diese Hilfen zu stemmen. In einem Monat sollten zehn Milliarden Euro investiert werden.

Es sei klar, dass viele Betriebe im November auf gute Geschäfte gehofft hätten - wenn auch nicht so gute wie zu Vor-Corona-Zeiten, sagte Scholz. Die neuen Maßnahmen träfen sie hart. «Wir helfen Ihnen, dass sie das auch durchstehen können», betonte Scholz.

Konkret sollen Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern ihre Umsatzausfälle im Umfang von 75 Prozent des Umsatzes aus dem November 2019 ersetzt bekommen. Antragsberechtigt sind Betriebe, die aufgrund der Maßnahmen schließen müssen - und die mindestens ein Jahr alt sind.

Bei größeren Unternehmen sei es etwas weniger, sagte Scholz. Die Hilfen sollten unmittelbar und unbürokratisch fließen. Scholz warb erneut um Unterstützung in der Bevölkerung. «Die Lage ist ernst - auch wenn sie sich noch nicht für jeden so anfühlt», betonte er.

Altmaier: Bei Nothilfen nicht kleckern, sondern klotzen

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat Nothilfen für die von den harten Beschränkungen im November betroffenen Firmen als «Gebot der gesamtstaatlichen Solidarität» bezeichnet. Der CDU-Politiker sagte am Donnerstag, bei den Hilfen werde nicht gekleckert, sondern geklotzt, damit Firmen mit der Situation fertig werden. Deutschland stehe vor einer großen nationalen Kraftanstrengung, sagte er mit Blick auf hohe Infektionszahlen.

Anders als im Frühjahr seien diesmal Industrie und Einzelhandel nicht betroffen - im Frühjahr mussten etwa Autofabriken ihre Produktion stoppen, weil internationale Lieferketten unterbrochen waren. Für den Einzelhandel aber gelten im November Auflagen. Branchen wie die Gastronomie aber, in denen viele Kontakte stattfinden, habe die Politik Beschränkungen nicht ersparen können, so Altmaier.


Die Bundesregierung formuliert wie folgt:

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind, werden zeitnah geklärt.

Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Den Betroffenen soll einfach und unbürokratisch geholfen werden. Dabei geht es insbesondere um die Fixkosten, die trotz der temporären Schließung anfallen. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu halten, werden diese Kosten über den Umsatz angenähert. Bezugspunkt ist daher der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um nicht in eine detaillierte und sehr komplexe Kostenrechnung einsteigen zu müssen, werden die Fixkosten also pauschaliert. Dabei gibt das Beihilferecht der Europäischen Union bestimmte Grenzen vor. Daher werden die entsprechenden Prozentsätze für größere Unternehmen nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben der EU ermittelt. Die gewährte außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Leistungen für den Zeitraum, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, oder mit eventuell späteren Leistungen aus der Überbrückungshilfe verrechnet.

Auch junge Unternehmen werden unterstützt. Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen. Soloselbständige haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen.


 

DEHOGA fordert Hilfe schnell und unbürokratisch

«Es ist mehr als konsequent, dass hier eine Entschädigung erfolgt, wenn unsere Branche geschlossen wird, damit die allgemeine Wirtschaft keinen Lockdown erfährt und Schulen geöffnet bleiben», sagte die Hauptgeschäftsführerin des Hotel- und Gaststättenverbands, Ingrid Hartges, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. «Es ist nun wichtig, dass diese Hilfen für alle Unternehmen in Gastronomie, Hotellerie und Cateringwirtschaft schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden.»

Hotelverband: Schlag ins Gesicht

Die Chefs des Hotelverbandes, Otto Linder und Markus Luthe, schreiben in einem Blog-Post, dass das von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs gestern beschlossene, mindestens einmonatige touristische Beherbergungsverbot sei ein Schlag ins Gesicht der Branche, schallend und unverdient. Und weiter: «Die „Bazooka-Boys“ versprachen im März 50 Mrd. Euro Soforthilfe; ausgezahlt wurden 14 Mrd. Euro. Von den in der Kasse verbliebenen 36 Mrd. Euro wurden ab Mai knapp 25 Mrd. Euro als Überbrückungshilfe (I, II, III, …) peu à peu recycelt; ausgezahlt davon wurden bis dato nicht einmal 2 Mrd. Euro. Jetzt muss die gestern „zusätzlich“ feierlich verkündete „außerordentliche Wirtschaftshilfe von bis zu 10 Mrd. Euro“ bei uns aber auch ankommen, denn sie ist ja letztendlich nur die Auszahlung früher verkündeter Budgets!

Der Entschädigungsbetrag für finanzielle Ausfälle soll 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter betragen, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden sollen. Allerdings alarmiert uns auch der Satz im Beschluss, dass die Prozentsätze für größere Unternehmen nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt werden. Hier droht das Narrativ der Regierung, dass den besonders hart getroffenen Branchen ja geholfen werde, wieder im Regulierungssumpf zu ersticken.»

Teil-Lockdown: Auch Einzelhandel will Ausgleichszahlungen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat die Bundesregierung aufgefordert, neben Gastronomen auch stark durch den Teil-Lockdown geschädigte Innenstadthändler in das geplante, neue Nothilfeprogramm aufzunehmen. HDE-Präsident Josef Sanktjohanser warnte in Briefen an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), andernfalls würden viele Innenstadthändler nicht überleben und «in der Folge auch ganze Stadtzentren mit in den Abgrund reißen».

Sanktjohanser betonte, der Einzelhandel dürfe seine Geschäfte zwar grundsätzlich weiter öffnen. Das zur Eindämmung der Pandemie notwendige, weitgehende Herunterfahren des öffentlichen Lebens mit Schließungen in der Gastronomie und im Freizeitbereich komme für viele Innenstadthändler aber dennoch «einem faktischen Lockdown» gleich. Denn unter diesen Umständen würden voraussichtlich nur noch wenige Kunden den Weg in die Stadtzentren finden.

Vor allem viele Textilhändler würden dies nicht überleben können. Denn ihre finanziellen Reserven seien mittlerweile aufgebraucht. Schließlich habe der Bekleidungshandel in den ersten acht Monaten des Jahres ein Drittel seiner Umsätze unwiederbringlich verloren.

In das Nothilfeprogramm aufgenommen werden sollten nach Einschätzung des Branchenverbandes alle Händler, die durch den Teil-Lockdown im November direkt oder indirekt einen Umsatzausfall von 70 Prozent erleiden. (Mit Material der dpa)


 

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