Bundeskartellamt identifiziert Probleme bei Nutzerbewertungen

| Technologie Technologie

Das Bundeskartellamt hat heute die vorläufigen Ergebnisse seiner Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet vorgestellt. 

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Unsere Ermittlungen zu Nutzerbewertungen im Internet zeigen vor allem eines: Portale und Plattformen müssen für die von ihnen dargestellten Bewertungen deutlich mehr Verantwortung übernehmen. Dazu gehören vor allem eine zielgenaue Filterung der abgegebenen Bewertungen und die Zulassung gekennzeichneter und damit für den Verbraucher erkennbarer Produkttests. Viele Verbraucher vertrauen bei der Suche nach einem Produkt, einem Arzt oder einer Reise im Internet auf die Bewertungen anderer Nutzer. Nutzerbewertungen sind häufig auch für das Ranking von Waren und Dienstleistungen bedeutsam. Wenn die angezeigten Bewertungen aber gar nicht von echten Nutzern stammen, inhaltlich beeinflusst oder durch die Portale verzerrend gefiltert werden, können Verbraucher getäuscht werden und eine falsche Entscheidung treffen. Dies benachteiligt auch diejenigen Unternehmen, die sich nicht an unseriösen Nutzerbewertungen beteiligen.“

Das Thema „Fake-Bewertungen“ ist in der öffentlichen Diskussion aktueller denn je. Das Bundeskartellamt hat daher im Rahmen seiner Sektoruntersuchung die Funktionsweisen von Bewertungssystemen untersucht, die Interessenlagen der verschiedenen Marktteilnehmer analysiert und eine Kategorisierung der in der Praxis relevanten Problembereiche vorgenommen sowie dazu sachgerechte Lösungsansätze formuliert.

Die Untersuchung der Bewertungssysteme hat große Unterschiede im Hinblick auf die Vorgehensweise der verschiedenen Portale bei der Erfassung, der Filterung und der Darstellung von Bewertungen ergeben. Nur einzelne Portale setzen spezifische Filter zur Identifizierung von gefälschten Bewertungen ein und sanktionieren diese auch systematisch. Die meisten Portale nehmen hingegen nur eine automatische oder manuelle Vorab-Prüfung auf Schimpfworte, Werbung oder Datenschutzverstöße vor und beschränken sich darüber hinaus auf die nachträgliche Überprüfung der als kritisch gemeldeten Bewertungen. Diese Vorgehensweise führt mitunter zur Löschung von überproportional vielen negativen Bewertungen.

Die Untersuchung hat zudem gezeigt, dass ein Großteil der Verbraucher zwar Nutzerbewertungen lesen will, aber nur wenige Verbraucher in bestimmten Situationen selbst Bewertungen schreiben. Gleichzeitig ist das Interesse der Portale und der Anbieter an Nutzerbewertungen sehr hoch, da viele Bewertungen regelmäßig zu Umsatzsteigerungen führen. So kommt es zu einer „Angebotslücke“ bei den Bewertungen. In dieser Lücke bewegt sich das Geschäftsfeld der Bewertungsvermittler, deren seriöse Vertreter allerdings zunehmend von unseriösen „5-Sterne-Garantie“-Angeboten in den sozialen Netzwerken verdrängt werden.

Andreas Mundt weiter: „Das Problem von Fake-Bewertungen wird oft mit Bewertungen, die von Computerprogrammen („Bots“) oder von Dienstleistern erstellt wurden, gleichgesetzt. Diese Pauschalisierung wird dem tatsächlichen Spannungsfeld der Interessenlagen und den unterschiedlichen Geschäftsmodellen der Portale nicht gerecht. Beispielsweise können seriöse Bewertungsvermittler durchaus einen Beitrag für die Erstellung von Bewertungen leisten. Es muss vielmehr darum gehen, für den Verbraucher Transparenz zu schaffen, ob Bewertungsvermittler eingeschaltet waren, um damit die schwarzen Schafe von den seriösen Vermittlern zu trennen.“

Das Bundeskartellamt hat die identifizierten Probleme bei Nutzerbewertungen verschiedenen Kategorien zugeordnet und dafür differenzierte Lösungsansätze entwickelt:

  • Für Bewertungen, bei denen das Produkt in Wahrheit gar nicht genutzt wurde, oder inhaltlich beeinflusste Bewertungen sollten die Portale in die Pflicht genommen werden, damit solche Bewertungen unterbleiben. Dafür müssen spezifische Vorab-Prüfungen und Filtertechnologien verwendet werden. Einzelne Portale führen solche Prüfungen bereits durch.
     
  • Bewertungen werden zum Teil durch die kostenlose Überlassung eines Produkts für einen Test oder durch andere Anreize initiiert. Solche Bewertungen können in der Regel durchaus einen Nutzen für die Verbraucher haben, sie müssen aber insbesondere auf Handelsplattformen als solche gekennzeichnet sein, damit der Verbraucher die Bewertung richtig einordnen kann.
     
  • Auf einigen Portalen führen die existierenden Bewertungssysteme zu einer verzerrten Darstellung des tatsächlichen Meinungsbildes. Dies kann bspw. dadurch geschehen, dass die Abgabe einer positiven Bewertung für den Nutzer technisch deutlich einfacher zu bewerkstelligen ist als eine negative Bewertung. Auch bei nachträglichen Überprüfungen von Bewertungen kann es zu Verzerrungen kommen, da mehr negative als positive Bewertungen aufgrund von entsprechenden Beschwerden überprüft und entfernt werden. Abhilfe könnten hier verbesserte Bedingungen für die Prüfung der Authentizität der Bewertungen schaffen.

In Deutschland gibt es keinen behördlichen Verbraucherschutz. Daher kann nur an die betroffenen Portale appelliert werden, die vorgeschlagenen Maßnahmen freiwillig umzusetzen, oder es kann auf dem Zivilrechtsweg eine entsprechende Verantwortlichkeit der Portale eingefordert werden. Einer Klarstellung bedarf u. a. auch die Frage der Verantwortlichkeit für Verstöße gegen bestehende Vorschriften, da an der Entstehung und Verbreitung einer Bewertung meist mehrere Parteien, die Plattform, der Hersteller, ein Händler oder Dienstleister und evtl. auch ein Bewertungsvermittler beteiligt sind.

Die Erkenntnisse kommentiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), wie folgt:

„Die Sektoruntersuchung hat Missstände bei Nutzerbewertungen aufgedeckt. Nicht-authentische Bewertungen sind nicht nur ökonomisch schädlich, sie stellen auch Verbraucherrechtsverstöße dar. Nach derzeitigem Recht und der hierzu entwickelten Rechtsprechung haften die Plattformbetreiber jedoch nur sehr eingeschränkt für die auf ihren Seiten veröffentlichten Inhalte. Die Portale sollten daher stärker in die Pflicht genommen werden, nichtauthentische Bewertungen auf ihren Seiten zu identifizieren und zu entfernen. Wir pflichten dem Bundeskartellamt auch in der vorläufigen Schlussfolgerung bei, dass insbesondere Portale im Bereich von Dienstleistungen (wie z.B. Hotels oder Ärzte) eine Vorab-Überwachung hinsichtlich manipulierter Bewertungen vornehmen sollten. Generell wäre es aus Sicht des Hotelverbandes zu begrüßen, wenn das Bundeskartellamt zusätzlich die Befugnis erhielte, etwaige Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen.“ 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Pressemitteilung

SuitePad gibt die Einführung des „Guest Journey Push“ bekannt. Die Funktion ist ab sofort im Admin Panel verfügbar. Sie ermöglicht es Hotels seinen Gästen relevante Informationen und Angebote, automatisiert und personalisiert auszuspielen. Diese Funktion stellt eine weitere wesentliche Verbesserung der Kommunikation zwischen Hotels und ihren Gästen dar.

Laute Beats und Tanzen bis zum Morgengrauen: Die App «Resident Advisor» zeigt auf einen Blick, wo in der Nähe zu elektronischer Musik gefeiert werden kann.

Laut Booking.com führt die Verbreitung von künstlicher Intelligenz zu einer explosionsartigen Zunahme von Reisebetrügereien. Vor allem beim Thema Phishing habe es einen besonders deutlichen Anstieg gegeben.

Der Sommer zeigt sich derzeit von seiner besten Seite und eine Hitzewelle rollt über Deutschland. Zeit für einen Kurztrip – doch wohin soll es gehen? Das Onlineportal kurz-mal-weg.de hat verschiedene KI-Systeme befragt.

Knapp die Hälfte der Deutschen hat schon einmal eine Künstliche Intelligenz wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Google Gemini verwendet – und pflegt dabei höchst unterschiedliche Umgangsformen mit dem KI-Bot.

Pressemitteilung

Zur Security 2024 in Essen demonstriert Salto seine geballte Lösungskompetenz: Am Messestand im Look der neuen Markenplattform SALTO WECOSYSTEM können Besucher live erleben, welche Potenziale sich mit den neuesten Innovationen für Zutrittskontrolle, Besuchermanagement, Schrankschließsysteme, Video-Intercom, Gesichtserkennung sowie Payment erschließen lassen.

KI-Tools wie ChatGPT benötigen selbst keine Erholung und können auch keinen Urlaub machen. Doch angenommen, es wäre so: Welche Reiseziele in Deutschland würden sie wählen?

Pressemitteilung

Salto Systems hat seinen Design XS Keypad-Wandleser mit einer neu gestalteten Tastatur ausgestattet. Sie unterstützt insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen, indem sie das Auffinden der verschiedenen Tasten erleichtert. Dazu wurde die Brailleschrift auf das Gehäuse geprägt, die Tasten selbst sind vertieft und die Taste „5“ dient als zentraler Referenzpunkt.

Pressemitteilung

Elevate ist eine mobile Lösung, die Eigentümern und Betreibern kleiner, unabhängiger Hotels dabei hilft, die Marktaktivitäten proaktiv zu verfolgen und die Preise ihrer Zimmer wettbewerbsfähig zu gestalten. Diese maßgeschneiderte Anwendung bietet einen einfachen Preisgestaltungsassistenten, der den Umsatz in kleineren Hotels steigert. 

Beim Metaverse steht die deutsche Wirtschaft noch auf der Bremse. Die Unternehmen sehen in vielen Branchen und Bereichen Einsatzmöglichkeiten, zögern aber, selbst aktiv zu werden. Zugleich herrscht beim Thema viel Unsicherheit.